Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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Für JU ist insbesondere der Handlungsspielraum der Kantone wichtig. JU betont die Bedeutung des Schwerpunktfachs (SF) Theater und spricht sich gegen die Mindestdauer von vier Jahren respektive subsidiär für das Modell 10+4 Jahre aus.
LU unterstützt die Vorlage als Ganzes, ist jedoch insbesondere skeptisch gegenüber der Erhöhung der Zahl der Maturitätsnoten.
NE unterstützt die Vorlage weitgehend, hätte sich aber eine modernere Vision der gymnasialen Bildung gewünscht. NE spricht sich gegen die Mindestdauer des gymnasialen Maturitätslehrgangs von vier Jahren aus.
Für NW werden mit der Revision substanzielle Fortschritte gegenüber der bisherigen Verordnung erzielt, insbesondere mit der Festlegung der Mindestdauer, der Abschaffung der obligatorischen Fächer und der Erhöhung der Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der Abschlüsse durch eine verbindliche Rolle des Rahmenlehrplans.
TI begrüsst insbesondere die Förderung der überfachlichen Kompetenzen, der Wissenschaftspropädeutik und der basalen fachlichen Kompetenzen, ist aber skeptisch bezüglich der Erweiterung des Fächerangebots.
UR sieht eine Neuausrichtung, die vor allem darin besteht, dass neue Inhalte und Kompetenzen
hinzugefügt werden.
VD hätte sich gewünscht, dass die Förderung der Autonomie der Maturandinnen und Maturanden gestärkt würde. VD widersetzt sich der Mindestdauer von vier Jahren nicht, verlangt jedoch grosszügigere Übergangsfristen, weil damit grosse Herausforderungen verbunden sind.
BE unterstützt die Stossrichtung der Vorlage und sieht den Schwerpunkt des Projekts in der Überarbeitung des Rahmenlehrplans. Änderungen bei MAR/MAV seien nur angezeigt, wenn sie einen klaren Mehrwert bringen würden. Die Mindestdauer von vier Jahren soll nochmals geprüft werden.
AI, AG, BL, BS, SH, SO, ZG und ZH unterstützen einige bis viele Artikel der Vorlage, zum Teil mit Änderungsvorschlägen. Sie hätten sich aber eine weitergehende Reform im Bereich des Fächerkatalogs gewünscht. Es bestehe ein Missverhältnis zwischen der Fächerzahl und der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit. Es genüge nicht, weiterhin vom tradierten Fächerkanon auszugehen und diesen lediglich zu erweitern. Vielmehr sollte über ein neues Verhältnis von Fächerinhalten und überfachlichen Kompetenzen nachgedacht werden. Zudem würden insbesondere kleinere Kantone und Schulen vor finanzielle und organisatorische Probleme gestellt.
AI findet die Revision des MAR/MAV wichtig und nötig. Sie kritisiert insbesondere, dass es möglich ist, eine Maturität ohne Englischunterricht zu erlangen.
AG schlägt unter anderem maximal 13 Maturitätsnoten, eine Reduktion der Regelungsdichte und eine Bereinigung der Reihenfolge der Artikel vor.
Für BL stellt die Vernehmlassungsvorlage in vielen Punkten eine sinnvolle Fortführung und Erneuerung des bestehenden rechtlichen Rahmens dar. BL kritisiert die Erweiterung des Fächerkatalogs und der Wahlmöglichkeiten und spricht sich für «weniger ist mehr» aus.
BS begrüsst die zusätzlichen Bestimmungen, steht aber einer Erweiterung des Fächerangebots kritisch gegenüber.
SH begrüsst insbesondere die mit der Reform angestrebte Verbesserung der Vergleichbarkeit der Maturitätszeugnisse. In einigen Bereichen gehe die Reform jedoch (noch) zu wenig weit. Deshalb wird das neue «Schweizerische Forum gymnasiale Maturität» besonders unterstützt.
SO unterstützt die Stossrichtungen der Reform, ist jedoch kritisch gegenüber der Aufstockung der Fächer in der Maturitätsprüfung sowie der Aufnahme diverser, nicht zu den Kernbestimmungen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung zählender Bestimmungen.
ZG begrüsst die Stossrichtungen der Reform, kritisiert aber den «additiven Charakter» des Entwurfs und befürchtet eine Schwächung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften).
Für ZH werden die Stossrichtungen des Projekts in den Vorschlägen nicht vollständig aufgegriffen. Zudem habe die Vorlage in redaktioneller Hinsicht Verbesserungspotential. Die Vorlage sei wenig ausgereift und zukunftsweisend. Der Rahmenlehrplan solle sich auf die Mindestanforderungen fokussieren.