Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/12: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zweiter Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a) · 71 Seiten
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UR unterstützt grundsätzlich die Vorschläge des EDI zu den Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a. In einigen Bereichen wünscht UR eine Konkretisierung und in anderen eine Anpassung.
ZH begrüsst grundsätzlich die geplanten Änderungen der Krankenversicherungsverordnung sowie der weiteren von Anpassungen betroffenen Ausführungsbestimmungen (KVAV, MVV, IVV, UVV). Einige der geplanten Änderungen würden dennoch Anlass zu Bemerkungen geben. Diesbezüglich verwiesen sie auf das beiliegende Vernehmlassungsformular. Darüber hinaus unterstützten sie die Stellungnahme der GDK vom 20. Mai 2022 zu den geplanten Änderungen.
BE stimmt der Vorlage grundsätzlich zu, bittet jedoch um Berücksichtigung der nachfolgenden Anliegen und Bemerkungen, welche teilweise auch von der GDK in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2022 vorgebracht würden. BE merkt an, dass der Kanton immer die Möglichkeit habe, kantonale und regionale Projekte zu genehmigen.
VS unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen der Artikel. Es brauche jedoch mehr Klarheit bezüglich der Frage, über welchen Kanal und in welcher Periodizität die Kantone zu den von ihnen benötigten Versichererdaten gelangen werden. VS stimmt im Grossen und Ganzen mit der Stellungnahme der GDK überein.
Für TI gehen die vorgeschlagenen Änderungen auf genehmigte Gesetzesanpassungen zurück und umfassen im Wesentlichen notwendige Aktualisierungen, Klärungen und Anpassungen redaktioneller und formaler Art der geltenden Verordnungsbestimmungen. TI nimmt die Änderungen zur Kenntnis und stellt keine kritischen Punkte fest.
GE befürwortet im Allgemeinen den Entwurf zur Änderung der KVV und der KVAV, der darauf abzielt, die Änderungen des KVG in Bezug auf das Kostendämpfungspaket 1a umzusetzen. Allerdings würden einige Aspekte im Zusammenhang mit der Bereitstellung der von den Versicherern übermittelten Daten und den Pilotprojekten einer Präzisierung oder Anpassung bedürfen.
NE begrüsst insbesondere die Verbesserungen, die diese Projekte in Bezug auf die Datentransparenz sowohl im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens als auch des Verfahrens zur Genehmigung und Festlegung der Tarife für ambulante Behandlungen bewirken. NE verweist generell auf die Kommentare und Änderungsvorschläge der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).
VD schliesst sich der Vernehmlassungsantwort der GDK an und verweist im Wesentlichen auf diese. VD begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen und erinnert daran, wie wichtig es sei, die Kantone als Partner zu betrachten, denen insbesondere die Steuerung des Gesundheitswesens und die Überwachung der Kostenentwicklung zufalle.
JU unterstützt die Vorlage.
Politische Parteien
Die SVP lehnt den Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form ab. Aus Sicht der SVP gefährdet der Entwurf die datenschutzrechtlichen Interessen der Versicherten und weist eine zu starke Tendenz hin zur Staatsmedizin auf. Sie fordert den Bundesrat auf, den Druck auf die Tarifpartner mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu verstärken, damit sich diese gemeinsam auf einen wirtschaftlichen und umfassenden neuen Tarif einigen. Die SVP fordert die in der Verantwortung stehenden Fachverbände dazu auf, endlich gemeinsam eine konstruktive Lösung auszuarbeiten.