Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/12: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zweiter Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a) · 71 Seiten
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Die FDP ist grundsätzlich einverstanden mit den vorgeschlagenen Anpassungen der KVV und der KVAV, welche zur Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur Kostendämpfung (Paket 1a) und der angenommenen parlamentarischen Initiative von Alt-Ständerat Eder vorgeschlagen werden.
Die SP ist mit den vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) sowie der Verordnungen über die Militär-, Unfall- und Invalidenversicherung (MVV, UVV, IVV) vorbehaltlos einverstanden.
Die Mitte ist grundsätzlich mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) einverstanden, soweit sie die beschlossenen Gesetzesänderungen umsetzt.
Die Piratenpartei steht dem Entwurf kritisch gegenüber. Die Rechnungsdaten müssten sich auf die Daten beschränken, die für eine angemessene Kontrolle durch die Versicherer und die Patienten selbst wesentlich sind. Alle Daten, die darüber hinausgehen, müssten eine Notwendigkeit begründen und dürften nicht entgegen dem Prinzip der Datensparsamkeit den Versicherern, an das EDI und schliesslich an die Kantone weitergeleitet werden.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der KVV, MVV, UVV und IVV.
Konsumentenverbände
Die SKS ist der Ansicht, dass Angesichts der Belastung durch die bereits sehr hohen Krankenkassenprämien und der Kostenbeteiligung, der sich abzeichnenden starken Prämienerhöhung für das kommende Jahr und die allgemein steigenden Preise aufgrund des Kriegs in der Ukraine kostendämpfende Massnahmen dringend nötig seien. Im Namen der Konsumentinnen und Prämienzahler empfiehlt der Konsumentenschutz, kostendämpfende Massnahmen baldmöglichst umzusetzen. Die FRC begrüsst die Vorlage, wünscht sich aber insbesondere, dass im Rahmen des Experimentierartikels auch Fragen der Prävention berücksichtigt werden.
Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer
SSO ist der Meinung, dass für den Bereich der Zahnmedizin die bestehenden Tarifstrukturen, basierend auf Einzelleistungen, besser geeignet seien, die Kostenwahrheit widerzuspiegeln als ambulante Pauschalen.
Die SGAIM beobachtet, dass die KVG- und jetzige KVV-Revision eine Konzentration an Daten beim BAG zur Folge habe, die sehr massiv sei. Es stelle sich in diesem Zusammenhang ganz generell die Frage der Verhältnismässigkeit. Auch sei die Frage erlaubt, ob die Behörden eine solche Menge an Daten überhaupt sinnvoll und zweckmässig verarbeiten können.
SMT bedankt sich, im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der KVV (Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zweiter Teil der Massnahmen zur Kostendämpfung des Pakets 1a) Stellung nehmen zu können und begrüsst die Stossrichtung der vorgeschlagenen Massnahmen.
mfe lehnt die vorgeschlagenen Regelungen zur Datenbekanntgabe ab.
Die VSÄG sieht in Anbetracht des Umfangs der verlangten Informationen, die sich mit den bei den Leistungserbringern verlangten Informationen überschneiden werden, das Arztgeheimnis und den Datenschutz nur noch als Wunschdenken. Diese grundlegende Änderung bei der