Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

zur Freiwilligkeit sowie zur Gleichbehandlung stipuliert werden, die für alle Akteure gleichermassen gelten.

VöV: Aus den bestehenden gesetzlichen Pflichten, die aus dem PBG und der FPV für konzessionierte Transportunternehmen bezüglich der Veröffentlichung von gewissen Daten resultieren, darf nicht die Pflicht zur Nutzung der MODI abgeleitet werden. Im Weiteren ist die Reziprozität von Rechten und Pflichten aller Akteure sicherzustellen.

Neue Einlieferungspflichten für private Unternehmen?

Hinweise der Zustimmenden

Ja – «Die Einlieferungspflicht soll für alle Beteiligte gleichermassen gelten.»

Post: Ja, insbesondere im Sinne der Diskriminierungsfreiheit gegenüber den öffentlich konzessionierten und subventionierten Mobilitätsanbietern: Für alle bewilligungspflichtigen Mobilitätsdienstleistungen mit dem Argument einer effizienten und nachhaltigen Nutzung von Infrastruktur, dem öffentlichen Raum und Transportmitteln.

TPG : Dans l’objectif de la mise en place de MaaS (Mobility as a Service) par exemple, nous sommes favorables à une obligation de fourniture dans le chef des entreprises privées pour les typologies de mobilité telles que VLS, trottinettes, carsharing.

WEKO: Die NADIM sollte auch Funktionalitäten (wie z. B. Preisinformationen publizieren, Reservation oder Zahlung abwickeln) anbieten, welche es öV-externen Mobilitätsvermittlern bzw. Entwicklern von Endkundenlösungen erlauben, den Vertrieb bzw. die Vermittlung von multimodalen Mobilitätsangeboten mit öV-Anteil einfacher abzuwickeln. Die Bereitstellung von Vertriebsfunktionalitäten für private Mobilitätsanbieter würde zudem die Anreize für eine Teilnahme an der NADIM erhöhen sowie den Nutzen für Mobilitätsplattformen steigern. Die WEKO beantragt daher, dass im MODIG die Grundlagen für eine Vertriebsintegration der öV-Angebote geschaffen werden.

ZH: Im Sinne der Gleichbehandlung von privaten Anbieterinnen und Anbietern, z. B. in den Bereichen Mobilitätsvermittlung, Taxi, Mobility on Demand, Mietwagen, Sharing, und dem ÖV ist eine Einlieferungspflicht notwendig (siehe Antwort 14a).

Ja – «Unter gewissen Bedingungen, insb. im Sinne der Gleichbehandlung, sollen private Un-

ternehmen Ihre Daten einliefern müssen.»

BE: Dabei stehen Mobilitätsgrundlagen im Vordergrund, nicht aber Angebote von privaten Unternehmen.

BS, BVB: Falls sie öffentliche Infrastruktur benutzen / Subventionen erhalten / Aufträge der öffentlichen Hand ausführen.

GR: Wenn ein Unternehmen Daten bezieht, ist eine Einlieferungspflicht auszubedingen.

Opendata.ch: Wir befürworten eine Einlieferungspflicht unter zu definierenden Kriterien (z. B. Grösse der Anbietenden in Anzahl Fahrten, Regionen oder Fahrzeuge), um die relevanten Mobilitätsdaten als Open (Corporate) Data veröffentlichen zu können. Siehe auch Bemerkungen zu 14b.

197/274 BAV-D-318B3401/238