Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 197Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

VBZ: Die Einlieferungspflicht ist für die VBZ eine Alternative, weil sich das Prinzip der Freiwilligkeit unseres Erachtens nicht vollständig diskriminierungsfrei umsetzen lässt. Die Einlieferungspflicht muss an eine Nachfrage gekoppelt sein.

Oui – Autres remarques

LITRA: Welche Mobilitätsdaten genau als Infrastruktur in MODI aufgenommen werden sollen, muss aus Sicht der LITRA noch genauer spezifiziert und der Prozess zur laufenden Festlegung dieser Daten durch alle Beteiligten klarer definiert werden.

Motif des parties défavorables

Non – « Il y aurait enfreinte au principe du caractère facultatif. »

ASP: Unabhängig der einliefernden Stellen muss am Prinzip der Freiwilligkeit festgehalten, die Gleichbehandlung in jedem Fall sichergestellt und bestehende gesetzliche Grundlagen (Open Data) berücksichtigt werden. Open Government Data ist weiter zu fördern.

SBB: Freiwilligkeit und Gleichbehandlung müssen als Prinzipien gesetzlich festgehalten und konsequent angewendet werden. Die umfassende Kompetenzdelegation an die MDA kommt einem Blankocheck gleich. Weil der Lieferumfang für Kerndaten von der MDA definiert wird und sich in der schnelllebigen Datenwelt zwangsläufig dynamisch entwickelt, wird eine Teilnahme an NADIM unberechenbar und birgt ein hohes Risiko für datenbasierte Geschäftsmodelle. Eine allfällige Definition von Kerndaten müsste auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Weiter wird auch der Grundsatz der Freiwilligkeit durch die weitreichenden Kompetenzen der MDA stark relativiert. Freiwilligkeit muss deshalb als Grundsatz gesetzlich festgehalten werden und gleichermassen für private wie konzessionierte Mobilitätsanbieter gelten. Generell müssen bei einer Teilnahme an NADIM gleiche Rechte und Pflichten für private Akteure und öV-Unternehmen gelten. Der öV ist bereits heute verpflichtet, gewisse Daten als Open Data zur Verfügung zu stellen. Es darf nicht sein, dass diese faktische Ungleichbehandlung des öV mit NADIM willkürlich ausgebaut wird. ÖV-Unternehmen sind für ihr Datenmanagement genauso auf Rechtssicherheit angewiesen, wie private Unternehmen. Die SBB erwartet, dass klare gesetzliche Prinzipien zur Freiwilligkeit sowie zur Gleichbehandlung stipuliert werden, die für alle Akteure gleichermassen gelten.

VöV: Am Prinzip der Freiwilligkeit bezüglich der Nutzung der MODI ist jederzeit zwingend festzuhalten. Aus den bestehenden gesetzlichen Pflichten, die aus dem PBG und der FPV für konzessionierte Transportunternehmen bezüglich der Veröffentlichung von gewissen Daten resultieren, darf nicht die Pflicht zur Nutzung der MODI abgeleitet werden. Im Weiteren ist die Reziprozität von Rechten und Pflichten aller Akteure sicherzustellen.

Non – « Il faut encore clarifier les possibilités propres. »

SO: Grundsätzlich wollen wir aus Sicht Kanton die verfügbaren Daten liefern, müssen aber zuerst wissen, dass wir dies in der geforderten Form überhaupt können.

Pour les fournisseurs de mobilité au bénéfice d’une concession publique ou subventionnés ?

197/276 BAV-D-318B3401/238