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Vernehmlassung 2022/20: Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) · 154 Seiten

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Verwaltungsstrafrecht

(VStrR) hervorgegangen ist und die Person, welche die Zollanmeldung gewerbsmässig ausgestellt hat, an der Widerhandlung gegen die Verwaltungsgesetzgebung des Bundes kein Verschulden trifft; bei nicht schwerwiegenden Widerhandlungen kann der Betrag der solidarischen Haftung verringert werden.

Art. 104 Abs. 3 zweiter Satz und Abs. 4 zweiter Satz

3… Ist diese oder deren Aufenthaltsort nicht bekannt, so findet Artikel 171 VStrR159 sinngemäss Anwendung.

4… Das Verfahren richtet sich nach Artikel 269 VStrR160.

Art. 105 Abs. 2

2Bei Gefahr im Verzug oder im Falle von Widerstand darf das BAZG die abgeführte Person nach Artikel 35 VStrR161 vorläufig festnehmen.

Art. 107 Abs. 3

3Für das Durchsuchen von Wohnungen und anderen Räumen sowie von unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Liegenschaften oder von Bauten gelten die Voraussetzungen nach Artikel 173-177 und 182-183 VStrR162.

Art. 115e Abs. 2

2Die Artikel 153–255 VStrR163 sind anwendbar.

Art. 125

Aufgehoben

Artikel 128a

Aufgehoben

159 SR 313.0

160 SR 313.0

161 SR 313.0

162 SR 313.0

163 SR 313.0