Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/20: Totalrevision des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) · 110 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (VE-VStrR)

Zusammenfassung

Am 31. Januar 2024 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bun- desgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (VE-VStrR). Der Vorentwurf soll das Verwaltungsstrafrecht, insbesondere das Verwaltungsstrafverfahren, modernisieren, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen, die sich seit der Verabschiedung des geltenden Gesetzes im Jahr 1974 im Strafverfahren vollzogen haben. Sein Hauptziel ist es, die Rechte der Beschuldigten zu garantieren und gleichzeitig den Verwaltungsstrafverfol- gungsbehörden moderne und effiziente Verfahrensinstrumente an die Hand zu geben. Um das zu erreichen, wird eine grundsätzliche Angleichung an die Regelungen der Strafprozess- ordnung (StPO) vorgeschlagen. Präzisere, den heutigen Realitäten und Bedürfnissen ange- passte Bestimmungen sollen sicherstellen, dass im Verwaltungsstrafrecht die gleichen Vertei- digungsrechte gewährt werden wie im ordentlichen Strafrecht. Abweichende Regelungen sind nur insoweit vorgesehen, als es die Besonderheiten der Verwaltungsstrafrechtspflege erfor- dern.

Die Vernehmlassung dauerte bis zum 10. Mai 2024. Der Bundesrat hat insgesamt 58 Stel- lungnahmen erhalten; sie stammen von den 26 Kantonen, von vier politischen Parteien sowie 28 Organisationen und anderen Teilnehmenden.

Der Vorentwurf wurde in seinen grossen Linien grundsätzlich positiv aufgenommen; das gilt insbesondere für die Angleichung der verfahrensrechtlichen Regelungen an die StPO. Drei Kantone und drei politische Parteien stimmen dem Entwurf generell zu. Ein Kanton und vier Organisationen lehnen ihn in seiner aktuellen Fassung generell ab. Die Teilnehmenden, die den Entwurf befürworten, haben dennoch, teilweise in vielen Punkten, Kritik angebracht und Änderungen vorgeschlagen. Die wichtigsten Punkte betreffen:

• die Aufgabenverteilung zwischen den Kantonen und dem Bund: Eine Mehrheit der Kan-

tone, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK) fordern eine Übertragung sämtlicher Kompetenzen im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens an die Bundesgerichtsbarkeit (Bundespolizei, Bundesstrafgericht [BStGer] und zu schaffendes Zwangsmassnahmengericht);

• die Entschädigung der Kantone für die Erfüllung von Bundesaufgaben;

• die Strafbarkeit von Straftaten in Geschäftsbetrieben;

• die Verjährung;

• die Zwangsmassnahmen;

• die Revision des materiellen Verwaltungsstrafrechts, insbesondere im Bereich Steuern.

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Verwaltungs- strafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (VE-VStrR) dauerte vom 31. Januar 2024 bis zum 10. Mai 2024. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesver- sammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisa- tionen.