Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 67 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Der vorliegende Bericht geht auf die von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) eingereichte parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zurück.
An ihrer Sitzung vom 18. Februar 2021 beschloss die WBK-N mit 15 zu 9 Stimmen, eine parlamentarische Initiative einzureichen mit dem Ziel, das bestehende Impulsprogramm zur Förderung der Schaffung familienergänzender Betreuungsplätze durch eine stetige Unterstützung abzulösen. Am 29. März 2021 befasste sich auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) mit der Initiative ihrer Schwesterkommission und beschloss mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ihr Folge zu geben.
An ihren Sitzungen vom 16. April und 27. Mai 2021 beschloss die WBK-N, eine Subkommission mit 11 Mitgliedern einzusetzen, um einen Gesetzesentwurf zur Konkretisierung des Initiativanliegens auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 12. August 2021 präsentierte die Verwaltung der Subkommission die Funktionsweise und den Stand der Umsetzung des heutigen Impulsprogramms. Die Subkommission führte eine Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und Gemeinden sowie der betroffenen Kreise über die angestrebte dauerhafte Unterstützung des Bundes im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung durch. Nach der Anhörung beschloss die Kommission einstimmig, die Verwaltung mit der Erarbeitung verschiedener Vorschläge zur Umsetzung der pa. Iv. 21.403 zu beauftragen.
An der Sitzung der Subkommission vom 23. September 2021 stellte die Verwaltung der Kommission verschiedene Vorschläge zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative vor. Diese zielten auf die Schliessung der Lücken im Betreuungsangebot, die bessere Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern, die Senkung der Betreuungskosten der Eltern und die Verbesserung der Qualität der Betreuung ab. Am 19. November 2021 fällte die Subkommission den Grundsatzentscheid, die Förderinstrumente, die gegenwärtig in Kraft sind, nicht weiterzuverfolgen. Sie stimmte jedoch einstimmig dem Vorschlag zu, diese so lange zu verlängern, bis der Entwurf mit den neuen Unterstützungsmassnahmen ausgearbeitet ist. Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde der Antrag, einen Vorentwurf eines Gesetzes für die Gewährung von Finanzhilfen an die Kantone auf der Basis von Programmvereinbarungen auszuarbeiten, um bestehende Angebotslücken zu schliessen. Weitere Anträge für Pauschalbeiträge zur Senkung der Kosten der Eltern und Beiträge an die Kantone auf der Basis von Programmvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität in der familienergänzenden Kinderbetreuung wurden mit 7 zu 3 Stimmen angenommen. Hinsichtlich der Pauschalbeiträge für die Senkung der Betreuungskosten der Eltern unterstützte die Subkommission den Grundsatz, dass die Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Bundesbeitrag haben sollen und der Vollzug dieser Massnahme den Kantonen übertragen werden soll.