Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Schulzeit» vor. 3 Kantone (BS, SH und SO) befürworten die im Entwurf enthaltene Dauer ohne Einschränkung.
Politische Parteien
5 Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, EVP, GLP, GPS und SP) begrüssen, dass das Gesetz Anwendung auf die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung ab der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit finden soll. Sie weisen darauf hin, dass die Vereinbarkeitsprobleme von erwerbstätigen Eltern nach dem Beginn der obligatorischen Schulzeit fortbestehen würden. Die Mitte spricht sich für die Einschränkung der Geltungsdauer ab der Geburt bis zum Ende der Primarstufe aus. Sie begründet diese Einschränkung damit, dass der Betreuungsbedarf in der Regel mit zunehmendem Alter der Kinder abnehme. Ausgenommen hiervon seien Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Um die Kosten der Vorlage zu senken und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, stellt die Eingrenzung der Geltungsdauer ab der Geburt bis zum Beginn der obligatorischen Schulzeit für die Mitte eine nochmals zu prüfende Alternative dar. Die SVP (Eventualantrag) unterstützt eine Eingrenzung der Geltungsdauer ab der Geburt bis zum Beginn der obligatorischen Schulzeit.
Die GLP ist der Auffassung, dass die regelmässige Betreuung durch eine Nanny ebenfalls unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen sollte. Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten seien auf eine Betreuung ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten, am Abend oder Wochenende, angewiesen. Sie würden aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen, obwohl ihnen gar keine alternative Art der institutionellen Betreuung offenstehe. Nach Auffassung der SP sollte der Begriff «Tagesfamilienvereine» durch «Tagesfamilienorganisationen» ersetzt werden. Den FDP-Frauen ist es ein grosses Anliegen, dass die Eltern die Art der institutionellen Betreuung frei wählen können. Dieser Grundsatz müsse sich auch in der Festsetzung der Bundesbeiträge spiegeln.
Die EVP fordert eine neue Bestimmung, wonach die Kantone fünf Jahre nach Inkrafttreten für eine weitere Ausrichtung der Beiträge den Nachweis vorzulegen haben, dass alle Kinder derselben Wohngemeinde dieselben Zugangschancen in der familienergänzenden Kinderbetreuung haben. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder am gleichen Wohnort und bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern die gleichen Chancen auf einen Betreuungsplatz zum gleichen Tarif erhalten.
Verbände der Wirtschaft
5 Verbände (BPW Switzerland, GastroSuisse, SAV, SBLV und SGB) befürworten den in der Vorlage vorgeschlagenen Geltungsbereich ab der Geburt des Kindes bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Der SAV sieht im Schulbereich allerdings Potenzial für Kürzungen, indem allenfalls auf den Sockelbeitrag im Schulbereich verzichtet oder die Kantone über das HarmoS-Konkordat stärker in die Pflicht genommen werden könnten.
Travail.Suisse und cp sprechen sich für einen Geltungsbereich von der Geburt bis mindestens zum Ende der Primarschule (12 Jahre) aus.
Economiesuisse würde den Geltungsbereich für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung auf Kinder im Alter von 0-6 Jahren beschränken.