Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten
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für komplizierter, ausser dies entspräche bereits der heutigen Praxis. Für sie muss die Gewährung des Bundesbeitrags an die in den Kantonen und Gemeinden bereits existierenden Finanzierungsmodelle angepasst sein. Die Anzahl der beteiligten Stufen/Ämter sollte nicht höher sein als notwendig (so wenige Schnittstellen wie möglich), und die Finanzflüsse zwischen den Stufen/Ämtern sollten so gering wie möglich sein. Die Kantone müssten unbedingt selber über das Verfahren und die für die Gewährung des Bundesbeitrags zuständige Stelle entscheiden können.
2 Kantone (BE [Eventualantrag] und LU) lehnen eine Subjektfinanzierung ab. LU befürchtet, dass die Subjektfinanzierung und die Finanzierungsmodalitäten einen hohen Aufwand verursachen könnten. Eine Abschätzung des Aufwands wäre notwendig, damit die Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden realistisch beurteilt werden könnten und eine Transparenz zu Aufwand und Wirkung vorliege. LU befürwortet ein einfacheres Modell bzw. eine schlankere Lösung zur Beteiligung des Bundes an der familienergänzenden Kinderbetreuung. BE (Eventualantrag) wünscht die Prüfung der Möglichkeit eines Modells mit Beiträgen an die Kantone zwecks finanzieller Entlastung der Eltern anstelle der in der Vorlage vorgesehenen Subjektfinanzierung. GR (1. Eventualantrag) fordert, dass anstelle eines Bundesbeitrags an die Eltern Pauschalbeiträge an die Kantone ausgerichtet werden.
Politische Parteien
Die Mitte Frauen und die FDP-Frauen begrüssen es ausdrücklich, dass sich der Bund gemäss Vorlage in Form einer Subjektfinanzierung an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung beteiligt. Die FDP, die die Vorlage ablehnt, erachtet das Prinzip der Subjektfinanzierung ebenfalls als unterstützungswürdig. Damit wird nach Ansicht der FDP-Frauen zum einen die Wahlfreiheit der Eltern hochgehalten und zum anderen entwickelt sich das Angebot entsprechend den Bedürfnissen der Eltern. Die pauschale Subjektfinanzierung kommt nach Ansicht der GLP insbesondere auch Familien des Mittelstands zugute. Für diese Familien würden die hohen Fixkosten für die familienergänzende Kinderbetreuung derzeit besonders schwer wiegen. Die SP (Eventualantrag) und die SVP (Eventualantrag) sprechen sich gegen die in der Vorlage vorgesehene Subjektfinanzierung aus. Die SP spricht sich für eine Auszahlung des Bundesbeitrages an die Kantone mit Kriterien bezüglich Tarifstrukturvorgaben, Qualität, Arbeitsbedingungen und Zugangschancen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen aus. Die Kriterien seien sozialpartnerschaftlich auszuhandeln. Die SVP ist der Auffassung, dass der Sockelbeitrag den Kantonen entsprechend ihrer Bevölkerungsanteile ausbezahlt werden soll, damit die Kantone die vollständige Kontrolle über ihre Entscheidungen behalten.
Die Junge Mitte Schweiz spricht sich für die Verankerung eines neuen Grundsatzes aus, wonach die Gewährung des Bundesbeitrags die Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien bedingt. Die Kriterien könnten im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung ausgearbeitet werden. Deren Einhaltung würden die Kantone im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion überprüfen.
Verbände der Wirtschaft
Der SGB als auch der SBLV kritisieren, dass die Bundesbeiträge direkt – als Subjektfinanzierung – an die Familien und nicht an die Kantone ausgerichtet würden. Damit würde auf Steuerungsmöglichkeiten bezüglich Tarifstruktur, Qualität, Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit verzichtet.