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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung über neuartige Lebensmittel «%ASFF_YYYY_ID»
Lebensmittel Einzuhaltende Vorschriften
Chenopodium pallidicaule Aellen Verwendungszweck
(Canihua, Cañihua oder Kañiwa), Für den menschlichen Konsum darf von der Pflanze Korn, Chenopodium pallidicaule Aellen nur das Korn als Ganzes
oder gemahlen, roh oder geröstet, in Verkehr gebracht werden.
Herkunftsland
Chenopodium pallidicaule Aellen muss in Bolivien oder Peru auf traditionelle Weise angebaut worden sein.
Kennzeichnung
Als Sachbezeichnung ist zu verwenden: «Chenopodium pallidicaule Aellen».
Wird Chenopodium pallidicaule Aellen in roher Form in Verkehr gebracht, ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass das Produkt vor dem Verzehr vollständig durcherhitzt werden muss.
Spezifikation des Korns:
Die Körner von Chenopodium pallidicaule Aellen weisen typischerweise folgende Zusammensetzung auf:
Wasser 11 %
Eiweiss 13 %
Fett 7 %
Kohlenhydrate (hydrolysierbar) 60 %
Ballaststoffe (Rohfasern) 6 %
Asche 3 %