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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung über die Höchstgehalten für Kontaminanten «%ASFF_YYYY_ID»
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Stoff Lebensmittel Höchstgehalt Bemerkungen
" Tee (Camellia sinensis) und Kräutertees 1 μg/kg einschliesslich aromatisierter Tee; flüssig
für Säuglinge und Kleinkinder
" Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzli- 400 μg/kg ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis
chen Inhaltsstoffen einschliesslich Ex-
trakten
" Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenba- 500 μg/kg
sis
" Pollen und Pollenprodukte 500 μg/kg
" Borretschblätter 750 μg/kg frisch oder gefroren; für Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt " Kräuter 400 μg/kg ausgenommen Borretsch, Liebstöckel, Majoran und Oregano; getrocknet " Borretsch, Liebstöckel, Majoran und 1’000 μg/kg getrocknet
Oregano
" Kreuzkümmelsamen 400 μg/kg
Scopolamin Getreidebeikost und andere Beikost für 1 μg/kg bezogen auf das im Handel erhältliche Erzeugnis
Säuglinge und Kleinkinder, die Hirse,
Sorghum, Buchweizen, Mais oder daraus
gewonnene Erzeugnisse enthalten
Tropanalkaloide Buchweizen 10 μg/kg unverarbeitet oder für Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt (Summe aus Atropin
und Scopolamin)
" Hirse 5 μg/kg unverarbeitet oder für Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt " Kräutertee 0,2 μg/kg flüssig
" Kräutertee 25 μg/kg getrocknet; ausgenommen Kräutertee aus Anissamen
" Kräutertee aus Anissamen 50 μg/kg getrocknet