Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

Die Tabelle zeigt, dass insgesamt betrachtet in keiner Einkommensklasse Mehrbelastungen resultieren. Die untersten beiden Einkommensklassen bezahlen weder im Status quo noch im Reformszenario direkte Bundessteuern, weshalb keine Mehr- oder Minderbelastung resultiert. Die Steuerpflichtigen aller anderen acht Einkommensklassen erfahren insgesamt pro Gruppe betrachtet eine steuerliche Entlastung.

Eine Systemumstellung ohne Tarifanpassung würde zu einer stärkeren Konzentration der Entlastungswirkung in den obersten Einkommensklassen führen. Die gleichmässigere Verteilung der Entlastungswirkung wird durch die Anpassung des Tarifs mit der Absenkung der Steuersätze bei den tiefen und mittleren Einkommen erzielt.

In Franken betrachtet fällt die stärkste Entlastung im obersten Einkommensdezil an. Für die Verteilungswirkung der Reform sind die Entlastungen in den verschiedenen Einkommensklassen relativ zum verfügbaren Einkommen massgebend. Relativ zum verfügbaren Einkommen reduziert sich die Steuerbelastung von der sechsten bis zur zehnten Einkommensklasse um zwischen rund 0,18 Prozent bis rund 0,34 Prozent. In den Einkommensklassen drei bis fünf ist die Entlastungswirkung relativ zum Einkommen geringer (rund 0,02 Prozent bis rund 0,13 Prozent). Die unteren Einkommensklassen bezahlen in vielen Fällen keine oder geringe Einkommenssteuern beim Bund, weshalb eine vergleichbare Entlastung relativ zum Einkommen kaum möglich ist.

Abgesehen von den untersten zwei Einkommensklassen, die keine direkte Bundessteuer bezahlen, ist der Anteil der Personen, die durch die Reform von einer Minderbelastung profitieren, in allen Einkommensklassen höher als der Anteil Personen, die eine Mehrbelastung erfahren. Bei Personen von der vierten bis zur achten Einkommensklasse ist der Anteil der Personen, die von einer Minderbelastung profitieren, mit jeweils rund 75 bis 80 Prozent am höchsten.

5.4.6 Auswirkungen von alternativen Ausgestaltungen der Vorlage

Die Ausgestaltungen der Reform mit alternativen finanziellen Auswirkungen (aufkommensneutral und Mindereinnahmen von 500 Mio., 750 Mio. und 1,5 Mrd. Franken) haben sehr ähnliche Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Haushaltskonstellationen wie die vorgeschlagenen Varianten mit 1 Mrd. Franken Mindereinnahmen. Je höher die Mindereinnahmen, desto niedriger ist im Durchschnitt die Steuerbelastung im Reformszenario und desto höher ist der Anteil steuerpflichtiger Personen, die durch die Reform eine Entlastung erfahren. Bei der hier dargestellten Ausgestaltung mit Mindereinnahmen von 1 Mrd. Franken bei der direkten Bundessteuer resultiert bei der Variante 1 (Variante 2) geschätzt für rund 12 Prozent (10 Prozent) der steuerpflichtigen Personen eine Mehrbelastung und für rund 53 Prozent (53 Prozent) eine Minderbelastung.

Bei der aufkommensneutralen Ausgestaltung resultiert bei der Variante 1 (Variante 2) geschätzt für rund 20 Prozent (25 Prozent) der steuerpflichtigen Personen eine Mehrbelastung und für rund 45 Prozent (38 Prozent) eine Minderbelastung. Werden bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von 1,5 Mrd. Franken in Kauf genommen, resultiert bei der Variante 1 (Variante 2) für geschätzt rund 11 Prozent (5 Prozent) der steuerpflichtigen Personen eine Mehrbelastung und für rund 54 Prozent (58 Prozent) eine Minderbelastung.