Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 55 Seiten
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Die Höhe der beantragten Mitfinanzierung übersteigt die verfügbaren Mittel des Bundes bei Weitem. Daher muss der Bund eine Priorisierung vornehmen. Wie Abbildung 2 aufzeigt, werden in der Prüfung durch den Bund insgesamt Massnahmen im Umfang von 3,51 Milliarden Franken der A-Liste zugeordnet und Massnahmen von 2,53 Milliarden Franken der B-Liste.49. Nicht ganz 30 Prozent der eingereichten Massnahmen weisen gemäss der Prüfung durch den Bund kein gutes oder sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis, eine ungenügende Bau- und Finanzierungsreife oder einen ungenügenden Handlungsbedarf auf. Sie wurden der C-Liste zugeordnet. Zudem wurden unter den Eingaben der Trägerschaften auch nicht beitragsberechtigte Massnahmen ermittelt. Diese Massnahmen werden als Eigenleistungen der Trägerschaften bei der Programmbeurteilung berücksichtigt. Sie sind jedoch nicht in den Investitionskosten einer allfälligen Mitfinanzierung durch den Bund inbegriffen.
Abbildung 2: Eingereichte Investitionskosten der bewerteten Agglomerationsprogramme und deren Einordnung durch den Bund nach Horizont
Wie Abbildung 3 zeigt, ergeben sich durch die Prüfung des Bundes keine massgebenden Veränderungen am Verhältnis der Investitionskosten zwischen den grossen, mittleren und kleinen beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen. Etwas mehr als die Hälfte der eingereichten Investitionskosten für Massnahmen entfällt auf die vier grossen Agglomerationen Basel, Bern, Genf und Zürich. Dies wiederspiegelt die Probleme der Verkehrssysteme in diesen Regionen wie auch die Komplexität der zur Behebung nötigen Massnahmen.
Wird jedoch das Verhältnis der Investitionskosten zur Präsenzbevölkerung aus Einwohnern und Einwohnerinnen sowie Beschäftigten50 betrachtet, zeigt sich, dass in den kleineren beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen sogar höhere Investitionskosten anfallen.
Abbildung 3: Anteile der Investitionskosten der A-Liste nach Agglomerationsgrössenklassen
49 Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer und Teuerung, Preisstand Oktober 2020. Ausnahme: Sofern nicht detailliert dargestellt enthalten die Beträge der Investitionskosten der A- Liste gemäss Bewertung des Bundes und die Bundesbeiträge für die pauschal mitfinanzierten Massnahmen auch die Mehrwertsteuer und die Teuerung.
50 Die Präsenzbevölkerung entspricht der Anzahl Einwohner und Einwohnerinnen sowie 50 Prozent der Beschäftigten.