Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 55 Seiten

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2.2.2 Stand der Umsetzung

Mit Inkrafttreten des IFG gab die Bundesversammlung gleichzeitig 2,56 Milliarden Franken für den Bau von 23 dringenden und baureifen Projekten des Agglomerationsverkehrs frei, um möglichst rasch eine erste wesentliche Verbesserung im Agglomerationsverkehr zu erreichen. Mit Ausnahme der Kerntangente in Frauenfeld, die wegen einer negativen Volksabstimmung nicht umgesetzt wurde, konnten alle Projekte realisiert werden.

Das Parlament hat am 21. September 201041 Mittel in der Höhe von 1,51 Milliarden Franken für 26 Agglomerationsprogramme im PAV der ersten Generation freigegeben. Auf Basis des Parlamentsbeschlusses zur Mittelfreigabe konnte das UVEK mit allen Trägerschaften der mitfinanzierten Agglomerationsprogramme eine Leistungsvereinbarung gemäss Artikel 24 MinVV abschliessen. Damit können für die einzelnen Massnahmen Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen und Mittel in Anspruch genommen werden. Von Anfang 2011 bis Ende 2021 konnten aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der ersten Generation durch die Trägerschaften 992 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen werden, was rund zwei Drittel des Kredits entspricht.

Die Mittel in der Höhe von 1,70 Milliarden Franken für 37 Agglomerationsprogramme im Rahmen des PAV der zweiten Generation wurden durch das Parlament am 16. September 201442 freigegeben. Auf Basis des Parlamentsbeschlusses zur Mittelfreigabe und nach Abschluss der Leistungsvereinbarung gemäss Artikel 24 MinVV konnten die Trägerschaften ihre Massnahmen realisieren. Aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der zweiten Generation wurden durch die Trägerschaften bisher 412 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen, was knapp einem Viertel des Kredits entspricht.

Mit den Beschlüssen vom 25. September 201943 und 28. September 202144 hat das Parlament Mittel in der Höhe von 1,41 Milliarden Franken für 35 Agglomerationsprogramme im PAV der dritten Generation freigegeben. Auf Basis des Parlamentsbeschlusses zur Mittelfreigabe konnte das UVEK mit allen Trägerschaften der mitfinanzierten Agglomerationsprogramme eine Leistungsvereinbarung gemäss Artikel 24 MinVV abschliessen. Neu umfasst der Verpflichtungskredit auch pauschal mitfinanzierte Massnahmen. Dadurch wird das Verfahren für die Umsetzung vereinfacht und die Realisierung beschleunigt. Aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der dritten Generation wurden durch die Agglomerationen bisher 133 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen, was knapp zehn Prozent des Kredits entspricht.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass gewisse Agglomerationen mit der Umsetzung der Massnahmen im Verzug sind. Der Bundesrat hat darum mit der PAVV Fristen für den Baubeginn festgelegt. Dies hat dazu geführt, dass verschiedene Trägerschaften auf die Einreichung eines Programms in der vierten Generation verzichtet haben (vgl. Kap. 2.3.1) und ihre Ressourcen auf die Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen konzentrieren.

2.3 Die vierte Generation des PAV

2.3.1 Erarbeitung durch die Trägerschaften und Einreichung

Ergänzend zu den bestehenden gesetzlichen Grundlagen wurde vom UVEK die PAVV erlassen. Sie enthält Rechte und Pflichten von beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen bei der Erarbeitung ihrer Agglomerationsprogramme sowie die wichtigsten Schritte der Prüfung dieser Programme durch den Bund. Die ebenfalls neu geschaffene RPAV vom 13. Februar 2020 präzisieren die Prüfungsmethode der Agglomerationsprogramme. Verordnung und Richtlinien sind eng miteinander verbunden und unterstützen die Trägerschaften bei der Erarbeitung der Agglomerationsprogramme.

Wie bisher verlangt der Bund von den Trägerschaften eine Zusammenstellung aller relevanten und aufeinander abgestimmten Massnahmen in einem Agglomerationsprogramm, welche die Qualität des Verkehrssystems verbessern, die Siedlungsentwicklung nach innen ausrichten, die Verkehrssicherheit erhöhen und weniger Umweltbelastung sowie Ressourcenverbrauch entstehen lassen. Neu können ab der vierten Generation Mittel im Bereich Tram- und Bushaltestellen pauschal ausgerichtet werden.

In ihren Agglomerationsprogrammen informieren die Trägerschaften über die Situations- und Trendanalyse sowie ihr Zukunftsbild hinsichtlich Verkehr und Siedlung. Überdies zeigen sie den Stand der Umsetzung beschlossener Massnahmen früherer Generationen auf. Darauf basierend stellen sie Teilstrategien für die Bereiche Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft, den Handlungsbedarf sowie Massnahmen dar. Im Sinne einer rollenden Planung können diese sechs Bausteine neu in einem eigenständigen Rhythmus aktualisiert werden, so dass das betreffende Agglomerationsprogramm kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert wird. Damit können bei entsprechendem Handlungsbedarf ab der vierten Generation auch inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden.

Um die Trägerschaften in der Phase der Erstellung der überarbeiteten oder neuen Agglomerationsprogramme zu unterstützen, bot das ARE Gespräche zur Standortbestimmung an, welche mit vielen Trägerschaften durchgeführt wurden. Aufgrund der Einschränkungen im Kampf gegen das COVID-19 Virus wurde den Trägerschaften die Möglichkeit geboten, ihre Programme mit einer Nachfrist von drei Monaten einzureichen. Davon haben 16 Agglomerationen Gebrauch gemacht.

Insgesamt wurden dem ARE 32 Agglomerationsprogramme der vierten Generation zur Prüfung eingereicht. Bei diesen handelt es sich um ein neues45 und 31 überarbeitete Programme aus den vorherigen Generationen. Darunter befinden sich mit Basel, Grand Genève, Rheintal und RUN vier grenzüberschreitende Agglomerationen. Von den

41 BBl 2010 6901

42 BBl 2014 7853

43 BBl 2020 753

44 BBl 2021 2397

45 Agglomerationsprogramm Grenchen