Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 55 Seiten
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mitfinanzierten Agglomerationsprogrammen der vorherigen Generationen haben insgesamt zwölf Trägerschaften46 kein Programm eingereicht. Von den fünf grossen Agglomerationen der Schweiz (Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich) verzichtet mit Lausanne-Morges erstmals die Trägerschaft eines grossen Agglomerationsprogramms auf die Einreichung. Dafür nehmen vier beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen47 nach einer Pause von einer oder zwei Generationen wieder am Programm teil. Von den beitragsberechtigten 59 Städten und Agglomerationen haben bisher nur fünf48 nicht teilgenommen.
Abbildung 1: Eingereichte Agglomerationsprogramme
2.3.2 Prüfung durch den Bund
2.3.2.1 Organisation und Durchführung
Nach der termingerechten Einreichung wurden die Agglomerationsprogramme unter Federführung des ARE zusammen mit den weiteren beteiligten Bundesämtern ASTRA, BAV und Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft. Ergänzend dazu wurde eine externe Arbeitsgemeinschaft aus Fachleuten von privaten Planungs- und Beratungsbüros mit einem Mandat beauftragt, das insbesondere die Begleitung des Prüfprozesses und die Formulierung einer Zweitmeinung umfasste. Die beteiligten Bundesämter und die externen Fachleute beurteilten die eingereichten Agglomerationsprogramme unabhängig voneinander in folgenden drei Schritten.
Um ein besseres Verständnis der einzelnen Agglomerationsprogramme zu erlangen, Missverständnisse zu vermeiden und um offene Fragen zu klären, wurde zu Beginn jeder Beurteilung zwischen dem Bund und den Trägerschaften jeweils eine Präsentations- und Fragerunde durchgeführt.
Die Ergebnisse der einzelnen Beurteilungen wurden mit allen an der Prüfung Beteiligten in konferenziellen Bereinigungen zu einer gemeinsamen, koordinierten Beurteilung zusammengeführt. Zusätzlich wurden Bilanzateliers durchgeführt, in denen die Beurteilungen gesamtschweizerisch verglichen wurden. Mit diesem Prozess wurde eine für alle beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen vergleichbare und gleichwertige Beurteilung der Agglomerationsprogramme sowie eine abgestimmte Zusammenstellung der Massnahmenlisten sichergestellt.
Parallel zur Vernehmlassung werden die provisorischen Prüfergebnisse des Bundes mit den Trägerschaften auf fachlicher Ebene diskutiert. Mit diesen Fachgesprächen kann gewährleistet werden, dass sämtliche relevanten Argumente in die Prüfung einbezogen werden. Aufgrund der Gespräche und der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesbeschlusses werden im Herbst 2022 schliesslich in einer bundesinternen Schlusskonferenz allfällige Anpassungen der hier vorliegenden Prüfergebnisse vorgenommen.
46 Agglomerationsprogramme Bellinzonese, Delémont, Frauenfeld, Interlaken, Kreuzlingen-Konstanz, Lausanne-Morges, Luganese, Mendrisiotto, Nidwalden, Valais central, Werdenberg-Liechtenstein und Winterthur
47 Agglomerationsprogramme Agglo Y, Chur, Rheintal und Schaffhausen
48 Agglomerationen Appenzell, Glarus, Sarnen, St. Moritz sowie die Stadt Einsiedeln