Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Koordination, Administrativer Aufwand, Kommunikation, Verfahren
Siebzehn Vernehmlassende (Kt. BE, Kt. BL, Kt. BS, Kt. SO, Kt. SG, Kt. TI, Kt. UR, Kt. VS, Kt. ZH, BPUK, Agglomeration Basel, ASTAG, Auto Schweiz, LITRA, motosuisse, strasseschweiz, SBV) fordern, entweder dass die Koordination zwischen dem PAV und weiteren Programmen und Strategien des Bundes zu verbessern sei oder dass die Bundesprogramme auch die Visionen und Ziele der Agglomerationen besser zur Kenntnis nehmen sollten.
In zehn Stellungnahmen (Kt. BL, Kt. BS, Kt. SG, Kt. SO, Kt. TI, Kt. ZG, Agglomeration Basel, BPUK, SGV-ACS, SSV) wird die – insbesondere für kleinere Agglomerationen – hohe administrative Belastung thematisiert und eine Reduktion gefordert. Teilweise wird auch die Vermutung geäussert, dass dieser hohe Aufwand der Grund dafür sei, dass Trägerschaften auf die Einreichung eines Programms verzichtet haben. Zur Entlastung wird vorgeschlagen, die Programmgenerationen zeitlich auszudehnen oder eine digitale Austauschplattform zur Verfügung zu stellen (SGV-ACS). Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, neue Massnahmen in ein bestehendes Agglomerationsprogramm einzufügen, anstatt alle vier Jahre ein vollständiges Programm einzureichen (Kt. TI). Schliesslich seien bereits ab der fünften und nicht erst ab der sechsten Generation PAV die Massnahmentypen (Unterkategorien), die Leistungseinheiten sowie im Besonderen die gemittelten und gerundeten Beiträge pro Leistungseinheit abzuschaffen (Kt. ZG).
Der Gemeindeverband regt ausserdem an, die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren solle verbessert und auch die kommunale Ebene solle in Zukunft in die Vorbereitungsprozesse der neuen Generation einbezogen werden.
Der Kanton Graubünden und die Agglomeration Obersee wünschen, dass der Termin der Vernehmlassung frühzeitig bekannt gegeben und die Vernehmlassungsvorlage den Ansprechpersonen in den Kantonen vorgängig zugestellt wird.
Elf Vernehmlassende (Kt. BE, Kt. GR, Kt. SG, Kt. UR, Kt. VD, Kt. VS, Kt ZH, Agglomeration Fribourg, Agglomeration St. Gallen, BPUK, SSV) drängen darauf, dass die Fachgespräche vor der Eröffnung der Vernehmlassung abgeschlossen sind (inklusive Prüfbericht). Für die Fachgespräche (Kt. SG, Kt. VS, Kt. ZH, BPUK), sowie für die Vernehmlassung (Kt. AG, TCS beider Basel) sei mehr Zeit einzuräumen. Der Kanton Aargau macht ausserdem auf die Ungleichbehandlung aufmerksam, die darin besteht, dass die Prüfberichte je nach Staffel zu unterschiedlichen Zeitpunkten an die Agglomerationen verschickt werden und schlägt vor, alle Prüfberichte gleichzeitig zu verschicken.
Die Handelskammer beider Basel und TCS beider Basel beantragen, dass die Prüfberichte öffentlich und Teil der Vernehmlassungsunterlagen sein sollen.
Weitere Allgemeine Anträge
ACS, ASTAG, Auto Schweiz, motosuisse, SBV, strasseschweiz und TCS beantragen, dass multimodale Hubs vorzugsweise in der Peripherie der Agglomerationen geschaffen werden sollen.
Der Kanton Aargau möchte, dass bei Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen die Anzahl gesprochener Leistungseinheiten pro Massnahme aufgeschlüsselt werden. Für den Kanton Zürich sollte bei der Berechnung des pauschalen Bundesbeitrags im Paket «Aufwertung und Sicherheit Strassenraum» die Kostenkategorie in Unterkategorien aufgeteilt werden
Die Wirtschaftskammer BL verlangt, dass die Federführung für das PAV vom ARE zu ASTRA und BAV übergehen solle.
Der Kanton Bern ersucht den Bund, rechtzeitig für eine ausreichende Finanzierung für die Elektrifizierung des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs zu sorgen.