Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 17 Seiten

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Sechs Teilnehmer (Kt. SH, Die Mitte, glp, Agglomeration Schaffhausen, SGV-ACS, SAB) fordern, dass auch Projekte ausserhalb des Perimeters der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen mitfinanziert werden können.

Die Kantone Aargau und Freiburg möchten, dass auch Massnahmen aus dem Bereich Landschaft und Freiraum durch das PAV unterstützt werden können.

Der VöV begrüsst es, dass auch Massnahmen im grenznahen Ausland unterstützt werden können. Die SVP und die FMS betonen, es müsse gewährleistet sein, dass der Schweizer Steuerzahler in einem solchen Fall nicht unnötig Aufgaben eines anderen Staates finanziere.

Die Kantone Bern und Freiburg sowie die Agglomeration Freiburg möchten, dass auch bei den Pauschalmassnahmen eine Indexierung der Kosten vorgenommen wird bzw. die aktuell hohe Teuerung ausgeglichen wird.

Methodik der Bewertung und Prüfung

In elf Stellungnahmen (Kt. SG, Kt. SH, Kt. TG, Kt. UR, Kt. VS, Kt. ZH, Agglomeration Grenchen, Agglomeration Rheintal, Agglomeration Schaffhausen, BPUK, TCS beider Basel) wird beantragt, dass die Programmbewertung die Bedingungen und Möglichkeiten des konkreten Kantons besser berücksichtigen sollte (spezifische Ausgangslage, kleine oder grosse Agglomeration, Grenzlage). Die Prüfkriterien seien an die Gegebenheiten anzupassen. In diesem Zusammenhang weisen zum Beispiel der Kanton und die Agglomeration Schaffhausen darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Förderung flächeneffizienter Verkehrsmittel nicht in allen Agglomerationen gleich sind und beantragen, dass dies bei der Bewertung der Agglomerationsprogramme berücksichtigt werde.

Der Kanton Uri sieht kleine und mittlere Agglomerationen systematisch benachteiligt und fordert, die Bewertung dürfe nicht aufgrund fehlender Finanzen des Bundes strenger werden.

Der Gemeindeverband findet, die für die Bewertung verwendeten Daten des BFS seien zu hinterfragen, da sie die schnellen und stetigen Veränderungen im Bereich der Mobilität nur ungenügend abdecken.

Der Kanton Wallis regt zudem an, dass die Fortschritte, die von einer Programmgeneration zur nächsten gemacht wurden, in die Bewertung einfliessen sollten.

Acht Vernehmlassende (Kt. BE, Kt. FR, Kt. NE, Kt. SG, Kt. TG, BPUK, objectif:ne, SSV) möchten, dass die Programmwirkung generell weniger streng beurteilt wird. Von den Kantonen SG, SZ, ZH sowie BPUK und LITRA wird insbesondere gefordert, dass Grossprojekte nicht nur aufgrund eines ungenügenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses zurückgestuft werden sollen. Der Kanton Aargau wünscht sich eine Erklärung, wie mit grossen Infrastrukturprojekten bei mittelgrossen Agglomerationen umgegangen werden solle.

Für den Kanton Zürich sollten Vorleistungen der Agglomerationen ebenfalls in die Bewertung einfliessen.

Vier Vernehmlassende (Grüne, SP, Pusch, VCS) fordern, dass Umweltschutz-Aspekte bei der Bewertung von Programmen und Massnahmen generell stärker zu berücksichtigen seien. Dazu sollen das Kriterium des Umweltschutzes und des Ressourcenverbrauchs (Wirksamkeitskriterium 4 des PAV) sowie das Kriterium „Siedlungsentwicklung nach innen“ (Wirksamkeitskriterium 2 des PAV) bei der Bemessung der Beiträge per sofort stärker – nämlich zumindest doppelt so stark wie bisher – gewichtet werden. Weiter fordern diese Teilnehmer, dass dem Aspekt der Verhinderung der zusätzlichen Versiegelung von Schweizer Boden in Zukunft eine deutliche stärkere Bedeutung zukommen soll. Das Kriterium «Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und Verringerung des Anteils des MIV» soll zudem stark aufgewertet werden. Angeregt wird darüber hinaus die Aufnahme eines zusätzlichen Kriteriums «Modalsplitverschiebung».

Die Allianz Bewegung, Sport, Gesundheit und Public Health Schweiz möchten, dass bei den Wirkungszielen auch der Gesundheitsnutzen des Fuss- und Veloverkehrs berücksichtigt wird.