Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) beantragt, dass für jedes Strassenprojekt im PAV ein Road Safety Audit durchzuführen sei.
Nachvollziehbarkeit der Bewertung
Dreizehn Vernehmlassende (Kt. AR, Kt. BE, Kt BL, Kt. BS, Kt. SG, Kt. SO, Kt. SZ, Kt. TG, Kt. VS, Agglomeration Basel, Agglomeration St. Gallen, BPUK, FER) beantragen, der Prüfbericht solle wieder den Detaillierungsgrad der Vorgängergeneration aufweisen. Insbesondere sollen Stärken und Schwächen wieder erwähnt und ein allfälliger Umsetzungs- oder Konzeptabzug besser begründet werden.
Vier Teilnehmer (Kt. BL, Kt. BS, Kt. SO, Agglomeration Basel) beantragen darüber hinaus, dass im Prüfbericht im Rahmen der Gesamtwürdigung auf die Teilstrategien eingegangen wird, oder dass zumindest einzelne, aus Sicht des Bundes lückenhafte Teilstrategien erwähnt werden.
Zudem sei der Prüfbericht bezüglich Massnahmen übersichtlicher zu strukturieren und / oder den Agglomerationen eine übersichtliche Massnahmenliste mit der Beurteilung der Massnahmen (allenfalls auf Basis der Massnahmenliste, die dem Bund obligatorisch eingereicht werden muss) abzugeben (Kt. SG, Kt. SZ). Bei der Beurteilung der 4. Generation sei das «Malus-Prinzip» von 5 Prozent Bundesbeitragsabzug bei mangelnder Umsetzung in den Prüfberichten der betroffenen Agglomerationsprogramme zu begründen (Kt. SG, BPUK). Bewertungsergebnisse einzelner Massnahmen seien im Prüfbericht mitzuteilen (Kt. SO, Agglomeration Grenchen) und es sei fundiert zu begründen, weshalb Kapazitätsausbauten Strasse nur mit Zurückhaltung von Bundesbeiträgen profitieren (Kt. SG). Auch sei detailliert aufzuzeigen, was es braucht, um pro Wirkungskriterium eine bestimmte Anzahl Punkte zu erreichen (Agglomeration Obersee).
Umsetzung
Neun Vernehmlassende (Grüne, FDP, SP, Economiesuisse, PUSCH, SGB, SGV-USAM, TCS, VCS) fordern, dass die Umsetzung der mitfinanzierten Massnahmen beschleunigt wird. Dazu sollen die Gründe für die Verzögerung der Umsetzung vertieft abgeklärt und entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Economiesuisse spricht sich sogar dafür aus, eine fünfte Generation von Agglomerationsprogrammen unter den Vorbehalt zu stellen, dass der «Rückstau» zumindest teilweise abgebaut wird. Pro Velo beider Basel regt an, das Agglomerationsprogramm solle Stellen in den Agglomerationen zur Umsetzung der eingereichten Projekte mitfinanzieren.
Kt. NE, Kt. TG, objectif:ne, SSV beantragen, das auf den Umsetzungsabzug verzichtet werden solle. Die SAB will dagegen, dass ein allfälliger Rückstand bei der Umsetzung bei der Vergabe neuer Mittel berücksichtigt wird. Kt. GE und Grand Genève äussern Verständnis für das Vorgehen, bedauern jedoch den Abzug von 5 Prozent.
Der Kanton Aargau begrüsst, dass bei einer ungenügenden Umsetzung der vereinbarten Massnahmen aus der zweiten Generation anstelle von Wirkungspunkten nun der Bundesbeitrag um 5 Prozent reduziert wird.
Centre Patronal befürwortet die Einführung der Umsetzungsfrist. Der Kanton Freiburg ersucht aber um eine leichte Verlängerung der Umsetzungsfrist und um eine schonende Handhabung (grosszügige Ausnahmen).
Im Zusammenhang mit dem Umsetzungsreporting sieht der Kanton Aargau Unklarheiten und falsche Anreize, die beseitigt werden sollten.