Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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onen des Programms Agglomerationsverkehr eine Aufteilung der Investitionen pro Agglomerationsprogramm nach den gemäss Art. 21a MinVV vorgesehenen Hauptkategorien anzugeben (Langsamverkehr, Aufwertung und Sicherheit des Strassenraums, Verkehrssystemmanagement, Aufwertung von Tram- und Bushaltestellen).
Der Kanton Luzern weist auf einen Widerspruch bezüglich der Frist für den Baubeginn von Massnahmen der vierten Generation zwischen den Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) und dem Erläuterungsbericht hin.
Die SAB möchte, dass im Kapitel 1 ein Verweis auf die Strategie «Kohärente Raumentwicklung, Politik für den ländlichen Raum und die Berggebiete» sowie der Bezug zur Tourismusstrategie ergänzt wird.
Der Kanton Zug empfiehlt, die Abbildungen 4 «Wirkungspunkte der Agglomerationsprogramme» und 5 «Beiträge des Bundes pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A-Liste» mit den absoluten Werten der Wirkungspunkte bzw. der Bundesbeiträge zu ergänzen.
Der SGV-USAM erachtet die im Anhang zum erläuternden Bericht enthaltenen Massnahmenbeschreibungen als unzureichend und fordert detailliertere und präzisere Beschreibungen der einzelnen Massnahmen.