Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/44: 16.470 n Pa. Iv. Regazzi. Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen · 13 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Anpassung des Verzugszinssatzes

1 Allgemeines

1.1 Überblick

Das Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung des Verzugszinssatzes (Änderung des Obligationenrechts) wurde vom 7. Juli 2022 bis zum 28. Oktober 2022 durchgeführt. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen wurden zur Vernehmlassung eingeladen.

25 Kantone, 5 politische Parteien, 8 Organisationen und andere Teilnehmende haben geantwortet. Insgesamt umfasst der vorliegende Bericht 38 Stellungnahmen.

Ein Kanton1 und 4 Organisationen2 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Im Bericht werden die Stellungnahmen zusammengefasst, indem zunächst die allgemeine Beurteilung des Vorentwurfs dargelegt wird (Ziff. 3.1). Anschliessend wird die Bewertung der Variante 1 (Ziff. 3.2) und der Variante 2 (Ziff. 3.3) erläutert. Mehrere Teilnehmende haben den Wunsch geäussert, den Status quo beizubehalten (Ziff. 3.4). Schliesslich werden die weiteren Bemerkungen zum Vorentwurf aufgeführt (Ziff. 3.5). Zuletzt werden die Kommentare zu den einzelnen Artikeln dargestellt (Ziff. 4) und die übrigen allgemeinen Bemerkungen wiedergegeben (Ziff. 5).

Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.3

1.2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens (Vorentwurf)

Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.470 Regazzi, die verlangt, den obligationenrechtlichen Verzugszinssatz an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze anzubinden und die übrigen bundesrechtlichen Verzugszinsregeln zu vereinheitlichen4.

Im Rahmen dieses Vernehmlassungsverfahrens wurden zwei Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Anliegens vorgestellt: Nach Variante 1 soll das bestehende Konzept eines starren Zinssatzes zugunsten eines flexiblen Zinssatzes aufgegeben werden, wobei dieser auf der Basis des SARON plus einem Zuschlag von zwei Prozentpunkten vom Bundesrat jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt werden soll. Gemäss Variante 2 würde ein starrer, jedoch auf 3 % gesenkter Zinssatz beibehalten.

Der Vorentwurf geht jedoch nicht auf die verlangte Anpassung der Verordnungen des Bundesrates oder der Departemente ein, weil mit einer parlamentarischen Initiative nur die Ausarbeitung eines Entwurfs für einen "Erlass der Bundesversammlung" (Art. 107 Abs. 1 ParlG5) vorgeschlagen werden kann. Die notwendigen Anpassungen von Verordnungen fallen in die Zuständigkeit des Bundesrates.

1JU

2SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND, SVR, SWISSFOUNDATIONS, NBI/NGF

4Pa.Iv. 16.470 Regazzi : https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160470

5 RS 171.10