Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/44: 16.470 n Pa. Iv. Regazzi. Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen · 13 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Anpassung des Verzugszinssatzes
Zusammenfassung
Das Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung des Verzugszinssatzes (Änderung des Obligationenrechts) wurde zwischen dem 7. Juli 2022 und dem 28. Oktober 2022 durchgeführt. Insgesamt sind 38 Stellungnahmen eingegangen. Eine absolute Mehrheit der Teilnehmenden sprach sich für den Status quo (15 Kantone, eine Partei und 6 Organisationen) und somit gegen eine Änderung aus. Von den Teilnehmenden, die eine Änderung des Verzugszinssatzes befürworten, zieht jedoch eine Mehrheit der Kantone und Parteien die Variante 1 vor (variabler Zinssatz; 9 Kantone, 4 Parteien und eine Organisation), sofern man die Stellungnahmen zugunsten des Status quo nicht auch als gegen Variante 1 gerichtet betrachtet. Insgesamt wird der Änderungsvorschlag somit von den politischen Parteien unterstützt (4 von 5), von den Kantonen (15 von 25) und der Wirtschaft (6 von 8) jedoch grösstenteils abgelehnt.
Variante 1 wird von der Mehrheit der Kantone insbesondere wegen des damit verbundenen administrativen Aufwands abgelehnt (7 Kantone). Zudem wird der starre Zinssatz als in der schweizerischen Rechtstradition fest verankert betrachtet (4 Kantone), eine Meinung, die auch von einer Organisation geteilt wird. Die Kosten, die den Wirtschaftsakteuren durch die Anwendung eines variablen Zinssatzes (z.B. die Berechnung), entstehen würden, waren ebenfalls ein wichtiger Grund für die Ablehnung (10 Kantone, eine Partei und 7 Organisationen). Da der Zinssatz schliesslich nur einmal pro Jahr festgelegt würde, entspräche er nicht dem tatsächlichen Marktzins. Die Befürworter der Variante 1 hingegen unterstützten diese, weil sie als einzige eine überzeugende Möglichkeit darstelle, den Verzugszinssatz an den Marktzinssatz anzugleichen (9 Kantone, 4 Parteien und eine Organisation). So wäre es nicht notwendig, bei jeder Änderung des Zinssatzes den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen. Einige der Teilnehmenden wünschten einen höheren Aufschlag auf dem SARON als vorgeschlagen (2 Kantone, eine Partei und 3 Organisationen).
Variante 2 (auf 3 % gesenkter starrer Zinssatz) vermochte die Teilnehmenden nicht zu überzeugen. Die meisten Teilnehmenden sind der Ansicht, dass sich das Umfeld, in dem die Initiative lanciert wurde – das heisst dauerhaft niedrige oder sogar negative Zinssätze – bereits geändert hat und eine Senkung des Verzugszinssatzes nicht mehr gerechtfertigt ist (12 Kantone, 2 Parteien und eine Organisation). Im Übrigen würde eine Senkung des Verzugszinssatzes ein falsches Signal an die Schuldner senden und der Wirtschaft insgesamt schaden (9 Kantone, eine Partei und 6 Organisationen).
Der Status quo bleibt die von den Teilnehmenden bevorzugteste Lösung (15 Kantone, eine Partei und 6 Organisationen). Vorab wird der starre Verzugszinssatz als in der schweizerischen Rechtstradition fest verankert angesehen. Sodann bestünde die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Varianten die Gläubiger dazu verleiten, vertraglich einen noch höheren Zinssatz als den marktüblichen vorzusehen. Schliesslich sei ein starrer Verzugszinssatz für die Anwendung immer noch die einfachste und verständlichste Lösung, was indirekt Variante 2 unterstützt, falls das geltende Recht geändert werden sollte.
Mangels praktischer Bedeutung stiess die Aufhebung der unter Kaufleuten anwendbaren Bestimmung (Art. 104 Abs. 3 OR) auf keinerlei Widerstand.