Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/47: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 13 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 12. Oktober 2022 beauftragte der Bundesrat das EDI, zu einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Es dauerte bis am 26. Januar 2023:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/47/cons_1
Die KVV-Änderung umfasst zwei inhaltlich unabhängige Teile:
1.1 Ausführungsbestimmungen zur Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht
Am 18. März 2022 änderte das Parlament das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht: 16.312 | Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten | Geschäft | Das Schweizer Parlament
Dazu werden KVV-Änderungen in den Kapiteln «Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen» und «Prämienverbilligungen durch die Kantone» vorgeschlagen.
1.2 Zuständigkeit des EDI, maximale Rabatte festzulegen
Das EDI soll maximale Rabatte zwischen den Prämienregionen für besondere Versicherungsformen festlegen können. Dies tut es heute bereits für die ordentliche Versicherung.
2 Stellungnahmen
Kategorie Eingeladene Antworten von Spontane Ant- Total Eingeladenen worten 1 Kantone 26 26 -26
Kantonale Konferenzen 4 1 -1
2 Politische Parteien 11 3 -3
3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Ge- 3 1 -1
meinden, Städte und Berggebiete 4 Gesamtschweizerische Dachverbände der 8 2 -2
Wirtschaft 5 Konsumentenverbände 4 2 -2
6 Versicherer 5 3 -3
7 Versicherte und Patienten 5 0 -0
8 Diverse 8 2 24
Total 74 40 242
Die Liste der Teilnehmenden mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen ist im Anhang zu finden.