Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/51: 22.431 n Pa. Iv. SGK-NR. Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung · 15 Seiten
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Wirkung voll entfalten zu können, bevor schon wieder Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Es sei Sache der Kantone, bei einer allfälligen Unterversorgung entsprechende Lösungen zu entwickeln. santésuisse ist zudem keine offizielle Statistik oder Studie bekannt, die auf eine (flächendeckende) Unterversorgung hindeuten würde. Die im erläuternden Bericht erwähnte Umfrage sei zu wenig repräsentativ, um effektiv Rückschlüsse auf eine mögliche Unterversorgung machen zu können. Eine punktuelle Unterversorgung sei aus Sicht von santésuisse vor allem ein (geographisches) Verteilungsproblem.
santésuisse fordert, dass der Bundesrat die Kriterien und die methodischen Grundsätze für die Festlegung der Unterversorgung definiert. Da zudem unklar sei, ob in sämtlichen Fachbereichen, die unter die Ausnahmeregelung fallen, eine nachgewiesene Unterversorgung herrscht, seien die tangierten Bereiche stärker einzugrenzen. Ausserdem sollte die Ausnahmeregelung vorsehen, dass neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte vorerst ortsgebunden sind.
Für die weiteren Ausführungen der Versicherungsverbände betreffend der Neuformulierung von Artikel 37 KVG ist auf die einzelnen Stellungnahmen derselben hinzuweisen.6
Andere Organisationen
SRK begrüsst die vorgeschlagene Gesetzesanpassung, insbesondere, dass die Ausnahmeregelung auch für das Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie vorgesehen ist. Jedoch sollte die Vorlage auch eine Ausnahmeregelung für die Psychotherapie und Psychiatrie zugunsten von Erwachsenen vorsehen. Die Umsetzung der Ausnahmeregelung sollte möglichst rasch erfolgen.
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