Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 44 Seiten
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geplante Leistungsschutzrecht als ungeeignet, die Probleme im Medienbereich zu lösen. Aus diesem Grund verlangt sie, dass die Vorlage das Vorantreiben der staatlichen Medienförderung und der Plattformregulierung nicht verhindern soll. Anstelle eines Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen schlägt die SP einen Vergütungsanspruch für Autorinnen und Autoren unter Beteiligung des jeweiligen Medienunternehmens als Arbeitgeber vor. Durch Gesamtarbeitsvertrag sollen mögliche missbräuchliche Lohnkürzungen verhindert und die Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden geschützt werden. Die SP unterbreitet folgenden Formulierungsvorschlag:
«Art. 13b Zugänglichmachen von journalistischen Werken
1Wer als Anbieterin oder Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft auf ein zugänglich gemachtes journalistisches Werk verlinkt, schuldet den Urheberinnen und Urhebern dieses Werks hierfür eine Vergütung. Der Vergütungsanspruch besteht auch dann, wenn die Verlinkung das Ergebnis einer Suchabfrage ist oder wenn die Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes das Werk so zugänglich gemacht haben, dass Personen von Orten und Zeiten ihrer Wahl Zugang dazu haben.
2Der Vergütungsanspruch kann nur von zugelassenen Verwertungsgesellschaften und nur gegenüber Anbieterinnen und Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft geltend gemacht werden, die gewinnorientiert tätig sind und die eine durchschnittliche jährliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung aufweisen.
5Ist das journalistische Werk durch ein Medienunternehmen zugänglich gemacht worden, welches nach in der Branche anerkannten Regeln für die journalistische Praxis arbeitet, so ist dieses Unternehmen an der Vergütung für die Urheberin oder den Urheber angemessen zu beteiligen.»
Auch aus Sicht der GS ersetzt die Einführung eines Leistungsschutzrechts in keiner Weise substanzielle Massnahmen zur Medienförderung. Sie erachten die Vorlage bestenfalls als einen minimalen Schritt für eine weitergehende Medienförderung, die rasch an die Hand genommen werden soll. Nicht nachvollziehbar sei, weshalb nur eine Branche geschützt werden soll. Als zielführender erachten sie eine grundlegende Plattformregulierung und eine faire Besteuerung der grossen Online-Dienste.
Die GLP anerkennt, dass im Bereich der Internetplattformen eine Problematik der Marktmacht besteht, der die Medienunternehmen ausgeliefert sind. Die sich daraus stellenden Herausforderungen über die Einführung eines Vergütungsanspruchs auf Snippets mit der Medienfinanzierung zu vermischen sei aber nicht zweckmässig. Sie erachtet es als zielführender, eine Diskussion über die Regulierung von grossen Internetplattformen als solche zu führen und negativen Entwicklungen in diesem Rahmen zu begegnen. Auch die JGLP vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung der Medien nicht über ein Leistungsschutzrecht, sondern durch eine angemessene Unternehmensbesteuerung der grossen Online-Dienste erfolgen soll.
Unabhängig von der Einführung eines Leistungsschutzrechts erachten SGB, fög, impressum, SIG und SSM Massnahmen zur Medienförderung als dringend nötig, um dem Voranschreiten der Medienkrise entgegenzuwirken. Aus Sicht des Gemeindeverbands ist die Frage bezüglich geeigneter Rahmenbedingungen für Medienunternehmen sowie einer angemessenen Medienförderung grundsätzlich von der vorliegenden Vorlage zu trennen.
Um der Marktineffizienz im Bereich der Werbeeinnahmen und dem Abfluss von Werbegeldern von Medienunternehmen zu Anbietern von Online-Diensten entgegenzuwirken, verlangen SGB, CH++, impressum, Opendata, und Syndicom eine Regulierung der Internetplattformen. Dafür wird zum Teil eine Schweizer Umsetzung der Verordnung 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (DMA Verordnung)17 und der Verordnung 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA Verordnung)18 vorgeschlagen. Aus Sicht von CH++ soll diese Regulierung bei Bedarf auch als Grundlage für branchenspezifische Regulierungen dienen.
Regulierungsbedarf sehen CH++ und impressum auch im Bereich der KI, um negative Auswirkungen dieser technischen Entwicklungen zu begrenzen.
SGB und die Post befürworten eine faire Besteuerung der grossen Online-Dienste. Eine weitere Möglichkeit für eine ausreichende Finanzierung von Medienunternehmen bzw. Medienschaffenden sehen
17 Verordnung 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien 2019/1937 und 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte); ABl. L
265 vom 12.10.2022, S. 1.
18 Verordnung 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste); ABl, L 277 vom 27.10.2022, S. 1.