Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Die Post ist im Hinblick auf eine nachhaltige Finanzierung des EPD der Überzeugung, dass die heutige dezentrale Architektur des EPD mit mehrfach redundanten technischen Infrastrukturen und Betriebsorganisationen langfristig nicht finanzierbar sein werde. Eine schweizweit einheitliche technische Infrastruktur sei für alle beteiligten Akteure kostengünstiger.

Die EKK findet, dass für die Patientinnen und Patienten der Zugang zu ihrem EPD erleichtert werden müsse. Dies dürfe nicht zu zusätzlichen Kosten für die Patientinnen und Patienten führen. Die Frage der Bezahlung ebenso wie die Frage der Sicherheit der elektronischen Identität beim Zugriff der Patientinnen und Patienten auf ihr eigenes EPD sei derzeit im gesamten Schweizer Gesundheitssystem nicht gelöst. Die Frage müsse daher weiter vertieft werden.

Der SSR hat folgende Bemerkungen angebracht:

• Das EPD müsse besser aufgegleist werden – der Staat sollte das machen

• Jede Stammgemeinschaft habe ein anderes System und die seien untereinander nicht kompatibel

• Das Dossier sollte einfach und sicher sein, sei aber praktisch nicht zu realisieren

• Patientinnen und Patienten möchten entscheiden, was ins Dossier soll

• In Pflegeheimen könnten Patientinnen und Patienten das Dossier nicht selber führen, das führe zu Mehraufwand für die Institution und nehme von der Pflege Zeit weg

• Bis jetzt seien bloss 13‘000 Dossiers eröffnet worden

• Von den Hausärzten hätten es 5 % eingeführt, 40 % wollten es nicht einführen

• Schätzung: Bis 2027 sollten 2 Millionen Dossiers bestehen

• Patientinnen und Patienten möchten entscheiden, was ins Dossier solle oder dürfe, aber das limitiere den Datenbestand.

• Dem Datenschutz müsse grosse Beachtung geschenkt werden

Die Swico fordert, dass die strukturellen Probleme des EPD in der angekündigten Revision des EPDG gelöst werden müsse. Es sei unabdingbar, das EPD, über die Finanzierungsaspekte hinaus, grundlegend anzupassen und weiterzuentwickeln. Nur so könne das volle Potential der Digitalisierung im Gesundheitswesen genutzt werden.

6.9 Diverses

Der Kanton GL fordert, dass die Informationskampagne des Bundes erst lanciert werden soll, wenn substanzielle technische Verbesserungen beim EPD realisiert worden seien. Andernfalls pralle die Kampagne auf festgefahrene Meinungen, die nicht widerlegt werden könnten.

economiesuisse betont die Wichtigkeit der Anschlussfähigkeit des EPD zum European Dataspace. Es sollte unbedingt möglich sein, sich diesem anzuschliessen. Ob der Anschluss tatsächlich erfolgen soll, könne einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Bezüglich Motivation der Ärzteschaft und anderer Leistungserbringer am EPD mitzumachen, brauche es sogenannte «Quick Wins». Diese könnten via Gesetz und Verordnung skizziert werden. Zu denken sei u.a. an ein vereinfachtes Meldewesen an den Bund oder an eine Rechnungskopie über das EPD.

Der sgv-usam fordert, dass alle Ebenen der Gesundheitsversorgung in den Bereich Digital Health und insbesondere in den Bereich EPD einbezogen werden. Die digitale Transformation des Gesundheitswesens bedeute eine Veränderung des gesamten Umfelds und nicht nur einiger weniger Parameter, die sich auf die wichtigsten Pflegeleistungen bezögen. Weiter ist der sgv-usam ist der Meinung, dass auch die Drogerien im Bereich Digital Health und EPD einbezogen werden sollten. Diese Akteure seien an wichtigen Schritten in der Patientenversorgung beteiligt, nämlich an der Selbstmedikation, der Prävention und der Gesundheitsberatung.

ARTISET betont die Wichtigkeit, dass die Krankenversicherer keinen Zugang zum Inhalt der einzelnen EPD erhalten, auch wenn das EPD eine verfassungsmässige Verankerung in Artikel 117 BV finden solle.

Die BEKAG führt aus, dass sie wiederholt erfolglos darauf hingewiesen hätten, dass das EDI, das BAG und die Politik das Gesundheitswesen bewusst an die Wand fahren, indem den Schweizer Arztpraxen in den letzten Jahrzehnten Milliarden an gerechtfertigter Tariferhöhung