Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
des EPD-Betriebs nicht gewährleistet sei, da insbesondere das EPD für Stammgemeinschaften und Gemeinschaften an sich kein tragfähiges Geschäftsmodell sei.
Die IG eHealth und der SHV argumentieren, dass die Zertifizierung der Stammgemeinschaften und Gemeinschaften viel einfacher werde, wenn es eine zentrale Betreiberin der EPD-Infrastruktur gibt, die sich zertifizieren lassen muss. Die EPD-Anwendungen müssten nicht mehr von jeder Stammgemeinschaft/Gemeinschaft einzeln zertifiziert werden, weil diese Aufgabe von der Betreiberin der zentralen EPD-Infrastruktur übernommen werde. Sie schlägt auch die Aufnahme eines Buchstaben b in Artikel 11 EPDG vor: «Die Betreiberin der zentralen EPD-Infrastruktur.»
Die IGMG bedauert, dass das EPDG die Entwicklung eines modernen bzw. zukunftsorientierten Patientendossiers aktuell verhindert sowie den föderalistischen Ansatz, welcher zu mehreren Stammgemeinschaften geführt habe. Die doppelte Freiwilligkeit durch die Revision des KVG und den damit verbundenen Pflichten für neu im ambulanten Bereich tätige Ärztinnen und Ärzte zum Anschluss an eine Stammgemeinschaft, sei bereits ausgehebelt worden. Sie fordert folgende Anpassungen:
• Technische Optimierung, so dass das EPD für die Leistungserbringer tatsächlich einen Mehrwert darstelle – z.B. Integration von intelligenten Softwarelösungen, welche Texte zu Daten verarbeiten. Damit auch Verpflichtung alles PIS/KIS-Anbieter und Anbieter von Softwaren der weiteren Leistungserbringern, definierte Daten einheitlich zu erfassen und die Schnittstellen zum EPD zu gewährleisten.
• Aufgeben mehrfacher Stammgemeinschaften und Zusammenführen zu einer EPD-Plattform. Der ursprünglich kantonale Ansatz sei gescheitert.
• Aufhebung aller Freiwilligkeiten und somit Einführung eines Opt-out Modelles.
• Nicht nur Finanzierung der Stammgemeinschaft/EPD-Plattform, sondern auch Vermeidung der Kosten für die Leistungserbringer, insbesondere Spitäler, Heime und ambulante Anbieter. Die Kosten dürften jedoch auch nicht auf die Prämienzahlenden umgewälzt werden. Somit mindestens die ersten Jahre eine Finanzierung der EPD Einträge aus dem gleichen Kreditpool.
• Vereinfachung des Anmeldeprozesses.
Für die IPAG ist es entscheidend, dass die Schulung der Mitarbeitenden in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen im Umgang mit dem EPD angemessen berücksichtigt und finanziell unterstützt wird. Hierbei solle insbesondere auf die Vermittlung von Kenntnissen zur sicheren Handhabung und zum Datenschutz geachtet werden, um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das EPD zu stärken.
Die mfe und SGAIM sind überzeugt, dass eHealth positive Perspektiven für die Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten bietet, und begrüsst diese Entwicklungen. Allerdings werde die Digitalisierung des Gesundheitswesens nur dann erfolgreich sein, wenn das EPD einen klaren Mehrwert für Patientinnen und Patienten sowie für die Ärzteschaft bringe. Derzeit seien die Vorteile des EPD für Haus- und Kinderärzte jedoch nicht greifbar. Viele Haus- und Kinderärzte sehen das EPD als ein Instrument, das den administrativen Aufwand erhöht und Doppelarbeit verursacht: Die Dokumente der Patientin oder des Patienten müssten in die Arztsoftware (elektronisches Patientendossier) und in das EPD integriert werden, wobei die beiden Systeme derzeit nicht systematisch miteinander verknüpft sind. Aus der «International Health Policy Survey (IHP) 2022» des Commonwealth Fund, die unter Ärzten in der medizinischen Grundversorgung durchgeführt wurde, gehe hervor, dass immer mehr Hausärzte ihre Patientendaten elektronisch speichern (82%), wobei von den befragten Hausärzten 3% das EPD verwenden würden, 57% planten einen Anschluss, während 40% dies nicht tun wollten. Die Studie zeige auch, dass die in der Schweiz tätigen Grundversorger beim elektronischen Austausch (z.B. von Labordaten oder Krankheitsbildern) mit anderen Gesundheitsfachleuten im internationalen Vergleich auf den hinteren Rängen rangierten. In ihren Augen illustrierten diese Ergebnisse, dass für eine grosse Mehrheit der Haus- und Kinderärzte dieses Instrument in seinem derzeitigen Entwicklungsstadium nicht mit einem Fortschritt oder Vorteil gleichzusetzen sei, der seine Verwendung rechtfertigen würde. Das EPD basiere auf einer 20 Jahre alten Technologie. Wenn die Regierung bereit sei, so viel Geld zu investieren, müsste die betreffende Technologie mit den auf dem Markt verfügbaren Technologien mithalten können, was