Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

timorbidität. Es ermögliche zudem, unnötige Doppeluntersuchungen zu verhindern, Überbehandlung zu vermeiden und entsprechend Kosten einzusparen. Und es biete nicht zuletzt neue Möglichkeiten, etwa um Medikationsfehler zu vermeiden und die Behandlungsqualität im stationären und ambulanten Bereich zu verbessern.

Die ACSI, FRC und CH++ führen aus, dass das EPDG an einer übermässigen Verwässerung der Zuständigkeiten leide. Die mangelnde Beteiligung des Bundes im Bereich der Govenance sei ein entscheidender Punkt, während die Kantone alle Vorrechte hätten. Das Ergebnis sei ein Kostenmanagement, das nicht alle Kriterien der Wirtschaftlichkeit erfülle. Zudem führe die Vielzahl der beteiligten Akteure (neben den Kantonen die Stammgemeinschaften, die IDP, die Post, der multinationale Konzern Siemens, die von den Ärzten oder Gesundheitseinrichtungen verwendete Software, die Gesundheitseinrichtungen etc..) zu einer suboptimalen Verwaltung im Falle von Problemen.

ARTISET geht davon aus, dass das derzeitige System, das auf mehreren IT-Infrastrukturen beruht, Ineffizienz und unnötige Kosten verursache. ARTISET führt aus, dass für die Pflegeinstitutionen, die Leistungen zulasten der OKP abrechnen, die Führung von EPD mit erheblichen Kosten verbunden sei. Viele Pflegebedürftige in Pflegeinstitutionen benötigten wöchentlich, ja gar täglich medizinische und pflegerische Unterstützung. Die Erfassung und Aktualisierung der entsprechenden Daten obliege dem Personal der Pflegeinstitutionen, was sich in entsprechenden Kosten (Arbeitsstunden sowie Infrastrukturanschaffung) niederschlage. Theoretisch sollten diese Kosten für die Bewirtschaftung der EPD über die Pflegefinanzierung vollständig finanziert werden. Nehme der Kanton seine Aufgabe als Restfinanzierer ernst, sollten keine zusätzlichen Kosten auf die Pflegeinstitutionen zukommen. In der Praxis werde dies aber nicht sichergestellt. Die Einführung und das Pflegen von EPD sei nicht nur für die Stammgemeinschaften, sondern auch für die Leistungserbringer kostspielig.

Die FRC und CH++ erinnern daran, dass die Einführung des EPD auf zwei Hauptannahmen beruhte, die bei der Ausarbeitung des Gesetzes zugrunde gelegt worden seien:

a. Es gebe ein Geschäftsmodell, das die Selbstfinanzierung der Gemeinschaften ermögliche.

b. Die Patientinnen und Patienten würden Druck auf die GFP, insbesondere die ambulante Ärzteschaft, ausüben und so deren Nichtpflicht zur Teilnahme übersteuern.

Beide Annahmen hätten sich nicht bewahrheitet. Der Mangel an finanziellen Anreizen sowie die Tarife (insbesondere Tarmed) liessen ein Geschäftsmodell nicht zu und die Anzahl der Teilnehmer, sowohl Patienten als auch ambulante Dienstleister, reichten nicht aus, um eine kritische Grösse zu erreichen. Nur wenige Patienten eröffneten ein Dossier, weil sie von wenigen Gesundheitsfachleuten dazu aufgefordert wurden. Wenige GFP hätten ein Interesse daran, sich zu beteiligen, da nur wenige ihrer Patienten über ein Dossier verfügten. Es fehle heute an Anreizen, um aus diesem Teufelskreis auszubrechen. Ohne diese Anreize sei zu befürchten, dass die vorliegende Revision das EPD (vor allem die Stammgemeinschaften) am Leben erhält, ohne die erhofften Effekte in Bezug auf die Qualität und Koordination der Versorgung, die Wirtschaftlichkeit oder die einhellige Zustimmung der Bevölkerung zu erzielen. Dieses Weitermachen könnte noch aus einem anderen Grund seine Künstlichkeit entschleiern: Wenn es nicht zu einer raschen Optimierung komme (Zeithorizont ein bis maximal eineinhalb Jahre), würden die privaten Anbieter das EPD überholen und die grundlegenden Errungenschaften des EPD (die manchmal wichtig und gut sind) obsolet machen, was es zu verhindern gelte.

Die FRC, SDV und CH++ bemängeln die fehlende Regelung der Tiefenintegration in die Primärsysteme der GFP. Auch die IPAG erachtet die tiefe Integration des EPD in die Primärsysteme der GFP als wichtigen Schritt, um die Nutzung des EPD zu erleichtern und dessen Akzeptanz zu erhöhen. Sie ermutigt die Entwicklung von technologischen Lösungen, die eine nahtlose Integration ermöglichen und den Aufwand für GFP minimieren.

Ebenfalls kritisieren die FMH und die BEKAG, dass das EPD für Stammgemeinschaften und Gemeinschaften kein tragfähiges Geschäftsmodell sei, womit die Finanzierung einschliesslich des Betriebs nicht nachhaltig sichergestellt werden könne. Laut der IG eHealth, SDV und SHV zeigten die Erfahrungen der letzten Jahre, dass es bis auf Weiteres kein «Geschäftsmodell EPD» geben werde. Auch die IPAG weist darauf hin, dass die nachhaltige Finanzierung