Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/66: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen) · 14 Seiten

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Art. 27 Abs. 5 AVIG

SP, SGB, SAH sowie SIT würden gerne auf die Anpassung von Artikel 27 Absatz 5 VE-AVIG verzichten. Sie befürchten mit dem Wegfall von Unfall- oder Militärversicherungsrenten bei einem Invaliditätsgrad von unter 40 Prozent negative Auswirkungen auf die berufliche Situation von Betroffenen, weshalb diese auch zusätzliche Arbeitslosentaggelder erhalten sollten.

Art. 60 Abs. 1 AVIG

Es wird keine Änderung vorgeschlagen.

Art. 64a Abs. 1 Bst. b AVIG

Travail.Suisse lehnt die Anpassung von Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe b AVIG und damit die Erweiterung der Möglichkeit der Teilnahme junger Erwachsenen an Berufspraktika im Rahmen der Arbeitslosenversicherung ab. Auch SIT steht der Veränderung kritisch gegenüber. Ansonsten wird von allen Teilnehmenden die Änderung angenommen und es werden keine Anpassungen vorgeschlagen.

Art. 66 Abs. 2bis und 3 AVIG

Es wird keine Änderung vorgeschlagen.

Art. 77 Abs. 1 AVIG, Art. 78 Abs. 2 AVIG und Art. 79 Abs. 1 erster Satz AVIG (Va-

riante 1)

Von den Befürwortern der Variante 1 (GR, sgv) wird keine Änderung vorgeschlagen. FDP und SBV fordern explizit die Streichung von Artikel 78 Absatz 2 AVIG.

Die Befürworter von Variante 2 (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE,

NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, Mitte, SP, SVP, SAV, SGB,

Travail.Suisse, SAH, SIT, VAK, VSAA) lehnen alle Änderungen an diesen Artikeln ab.

Art. 79 Abs. 3 erster Satz AVIG

Es wird keine Änderung vorgeschlagen.

Art. 83 Abs. 1 Bst. i AVIG

AI ist grundsätzlich mit der Anpassung einverstanden, hat aber Bedenken, dass die veröffentlichten Leistungskennzahlen von kleinen ALK falsch interpretiert werden könnten. NE ist ebenfalls einverstanden unter der Bedingung, dass die Gesamtheit der Kosten berücksichtigt werde.

Art. 85 Abs. 1 Bst. g AVIG und Art. 85b Abs. 4 AVIG

Es wird keine Änderung vorgeschlagen.

Art. 92 Abs. 6 vierter Satz AVIG

Kantone

AI wünscht, dass (zu definierende) kleine ALK nicht dem Bonus-Malus-System unterliegen oder alle ALK mit Verwaltungskosten unter 300 000 bis 350 000 Franken von