Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/66: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen) · 14 Seiten
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Einzelcoachings erhöht werden, um junge Erwachsene gezielt und bedarfsorientiert zu unterstützen.
Weitere interessierte Kreise
4 der 15 zur Vernehmlassung eingeladenen Verbände im Bereich der weiteren interessierten Kreise haben eine Stellungnahme eingereicht (SBV, SIT, VAK, VSAA). Zudem hat ein weiterer Verband spontan Stellung genommen (SAH).
SBV spricht sich als einziger davon gegen Variante 2 aus und schlägt stattdessen vor, Artikel 78 Absatz 2 AVIG ersatzlos zu streichen. Ausserdem fordert er ein explizites Verbot der Pauschalentschädigung. Die übrigen Anpassungen werden begrüsst.
Die anderen 4 Verbände (SAH, SIT, VAK, VSAA) sprechen sich klar für Variante 2 aus. VAK und VSAA begrüssen die übrigen Anpassungen, wohingegen SAH und SIT die Abschaffung des Pauschalsystems ablehnen. Zudem bedauert SIT den starken Fokus des Steuerungssystems auf Kosteneffizienzanreize und bevorzugt stattdessen ein System, das auf Anreize zur Verbesserung der Leistungsqualität setzt.
SAH wie auch VAK befürworten die Vorlage zur Erweiterung der Möglichkeit der Teilnahme an Berufspraktika ausdrücklich. Hingegen äussert sich SIT kritisch gegenüber der Anpassung. Sie sieht in der Erweiterung der Möglichkeit der Teilnahme an Berufspraktika ein Missbrauchspotential. Zudem ist SIT auch gegen die Präzisierung von Artikel 27 Absatz 5 VE-AVIG.
3.2 Auswertung der vernehmlassten Varianten
Variante 1
Ausschliesslich für Variante 1 spricht sich alleine sgv aus. GR «kann mit beiden Varianten leben», würde aber Variante 1 bevorzugen, um für eine freie Wahl des RAV vorzuspuren. Dabei soll die Wahl einer öffentlichen ALK an die Wahl des RAV gebunden werden.
Variante 2
Von 26 Kantonen stimmen 25 (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) ausdrücklich der Umsetzung von Variante 2 zu. Ebenso sprechen sich die Parteien Mitte, SP und SVP, die Dachverbände der Wirtschaft SAV, SGB und Travail.Suisse sowie die Verbände SAH, SIT, VAK und VSAA deutlich für Variante 2 aus.
Weitere Anpassungsvorschläge
FDP und SBV sprechen sich ausdrücklich gegen Variante 2 aus und schlagen stattdessen mit der ersatzlosen Streichung von Artikel 78 Absatz 2 AVIG eine auf private ALK beschränkte Umsetzung vor.
3.3 Anpassungsvorschläge zum Gesetzesvorentwurf
3.3.1 Anpassungsvorschläge im Arbeitslosenversicherungsgesetz
Art. 11a Abs. 2 AVIG bis Art. 22 Abs. 1 AVIG
Es werden keine Änderungen vorgeschlagen.