Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/66: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen) · 14 Seiten

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und die vom Bundesrat empfohlene Variante vorbehaltlos. Sie äussern keine Anpassungsvorschläge oder sonstige Einwände.

Der vorliegende Bericht zeigt die Ergebnisse der Vernehmlassung auf. Alle eingereichten Stellungnahmen können auf folgender Seite eingesehen werden: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen.

2.2 Wahl und Ausgestaltung der Varianten

Wie oben erwähnt, wurden zur Umsetzung des vierten Auftrags der Mo. Müller zwei Varianten vernehmlasst. Variante 1 setzt den vierten Auftrag der Motion gemäss Nachtrag des Motionärs wortwörtlich um, indem die Zuständigkeit der öffentlichen ALK über die Kantonsgrenzen hinaus geöffnet und die Erlaubnis für private ALK, ihren Tätigkeitsbereich einzuschränken, aufgehoben wird. Variante 2 sieht keine Anpassungen im AVIG vor. Der Bundesrat empfahl die Variante 2.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung

Im Allgemeinen sind die Teilnehmenden der Ansicht, dass die Vorlage und insbesondere die vom Bundesrat empfohlene Variante 2 zur Umsetzung der Motion Müller (20.3665) in die richtige Richtung geht. Nur 3 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die vom Bundesrat empfohlene Variante ab. Von diesen bevorzugt eine der Organisationen die Variante 1 gemäss Nachtrag des Motionärs. Die anderen beiden beschränken sich auf eine ersatzlose Streichung von Artikel 78 Absatz 2 AVIG. Hinsichtlich des Abrechnungssystems der ALK, unterstützt die grosse Mehrheit die vernehmlasste Vorlage. Nur 5 Teilnehmende lehnen die Abschaffung des Pauschalsystems ab.

Die Anpassung zur Erweiterung des Zugangs von jungen Erwachsenen an Berufspraktika während der besonderen Wartefrist wird grossmehrheitlich begrüsst. Alle übrigen Änderungen werden praktisch vollumfänglich gutgeheissen.

3.1 Grundsätzliche Einschätzungen

Kantone

Von den 26 stellungnehmenden Kantonen begrüssen 19 Kantone die vorgeschlagene Gesetzesänderung ohne Vorbehalte (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH). Die übrigen Kantone befürworten die Vorlage, haben aber zu einzelnen Artikeln Änderungsvorschläge geäussert.

25 von 26 Kantonen stimmen explizit der vom Bundesrat empfohlenen Variante 2 zu und lehnen die Umsetzung der Variante 1, teilweise sehr ausdrücklich, ab. GR bevorzugt die Variante 1, kann jedoch «mit beiden Varianten leben».

Einzelne Kantone haben Anmerkungen zum Steuerungssystem insgesamt (NE) oder zur Ausrichtung und Höhe eines Bonus (NE, NW, OW, SZ) bzw. Malus (AI) gemacht.

Alle der 26 stellungnehmenden Kantone begrüssen die Erweiterung der Möglichkeit der Teilnahme von jungen Erwachsenen an Berufspraktika im Rahmen der ALV ohne Vorbehalte, 18 Kantone davon explizit.