Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Die Einschätzungen der technischen Entwicklungen und der Selbstorganisationsfähigkeit des Marktes zur Entwicklung klimaneutraler und an den Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft ausgerichteten Transportangeboten sind massgeblich dafür, wie der Bund die zukünftigen Rahmenbedingungen für den Güterverkehr ausgestaltet und welche Massnahmen vorzuschlagen sind:
Variante 1 basiert auf der Annahme, dass nur mit der Gewährleistung umfassender Transportan-
gebote auf der Schiene der Güterverkehr mittel- bis langfristig einen massgeblichen Beitrag an die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen und die Versorgungssicherheit leisten kann. Es sind entsprechend mit dieser Variante Instrumente vorzuschlagen, die auf diese Gewährleistung abzielen.
Variante 2 hingegen basiert auf der Erwartung, dass der Strassengüterverkehr bereits in kürzerer
Frist über die notwendigen technischen Lösungen verfügt, klimaneutrale Transportketten bereitzustellen. Sie geht davon aus, dass dies die verladende Wirtschaft nicht mit deutlich höheren Kosten und einer Reduktion der Angebotsqualität belastet. Weiter geht diese Variante davon aus, dass die Versorgungssicherheit auch mit einem reduzierten Angebot des Schienengüterverkehrs ausreichend gewährleistet werden kann. Im Vordergrund staatlichen Handelns steht daher die Optimierung des heutigen Rechtsrahmens, vor allem unter dem Aspekt, wie mittels Anreizen bestimmte Transformationen beschleunigt oder deren Folgen abgefedert werden können.
Variante 1: Stärkung des Güterverkehrs durch technische und organisatorische Modernisierung des schweizerischen Schienengüterverkehrs und der Rheinschifffahrt
Unter dem Gesichtspunkt der klimapolitischen Herausforderungen ist das Zielsystem des verkehrspolitischen Handelns im Bereich des Güterverkehrs neu zu formulieren. Das Ziel- und Massnahmenspektrum des GüTG soll so angepasst werden, dass eine massgebliche Verminderung der Treibhausgasemissionen des Gütertransports und eine nachhaltige Nutzung von Raum und Umwelt angestrebt wird. Variante 1 umfasst dabei folgende Massnahmen:
1) Modernisierung und Automatisierung der Produktion im Schienengüterverkehr: Zentral ist die Ein-
führung der sogenannten digitalen, automatischen Kupplung (DAK) für den gesamten Fahrzeugpark des normalspurigen Schienengüterverkehrs. Mit der DAK können massgebliche Produktivitätsverbesserungen, insbesondere beim Rangieren, erzielt werden. Digitale Komponenten erlauben neue Funktionalitäten und unterstützen die Digitalisierung einer Vielzahl von Prozessen im Schienengüterverkehr. Um eine geordnete und schnelle Einführung zu ermöglichen, wird eine finanzielle Förderung des Bundes in Form pauschaler Beiträge an die Beschaffung und Einbau der DAK vorgeschlagen (in Höhe von ca. 30 Prozent der Kosten). Neben der Anpassung der Rechtsgrundlagen wird ein Verpflichtungskredit über 180 Millionen Franken vorgeschlagen.
2) Weiterentwicklung und finanzielle Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) als Netz-
werkangebot im Schienengüterverkehr: Mit der Steuerung und Finanzierung des Angebots im EWLV mittels einer Leistungsvereinbarung mit den Netzwerkanbieterinnen, welche Investitionsbeiträge und Abgeltungen enthalten sollen, wird das flächendeckende Angebot im Schienengüterverkehr gezielt modernisiert und für die Verlader attraktiver gestaltet. Neben der Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen wird ein Verpflichtungskredit über 300 Millionen Franken für eine Laufzeit von vier Jahren vorgeschlagen werden. Die Massnahme wird auf 12 Jahre befristet.
3) Förderung multimodaler Transportketten und der verstärkten Nutzung der Angebote im Schienen-
güterverkehr: Er werden verschiedene kleinere Massnahmen vorgeschlagen, die Anreize setzen, verstärkt auf den Schienengüterverkehr oder multimodale Angebote zu setzen. Dies umfasst einerseits die Ausweitung der förderfähigen Anlagen bzw. Anlagenelemente, so dass zukünftig auch Geräte zum Warenverlad oder –umschlag förderfähig sind, sowie eine Vereinfachung der heutigen Mechanismen zur finanziellen Förderung von Anschlussgleisen und KV-Umschlagsanlagen. Andererseits wird neu ein «Bonus» in Form eines Verbilligungsbeitrags für den Verlad auf die Schiene vorgeschlagen. Für diese Massnahmen werden die erforderlichen Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorgeschlagen.
4) Stärkere Berücksichtigung des Gütertransports in der Raumplanung des Bundes und der Kantone:
Mit kleineren rechtlichen Anpassungen soll der Güterverkehr in den raumplanerischen Instrumenten von Bund und Kantonen zukünftig besser berücksichtigt werden können.
5) Stärkung der Rheinschifffahrt im Rahmen multimodaler Transportketten: Mit dem Abschluss einer
Leistungsvereinbarung mit der Betreiberin der Rheinhafeninfrastruktur soll der Bund besser auf
3/97 BAV-D-CC8A3401/803