Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
die Weiterentwicklung der Rheinhäfen Einfluss nehmen können und so eine verbesserte Einbindung der Rheinschifffahrt in multimodale Transportketten ermöglicht werden. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, mittels Abgeltungen ein bestimmtes Infrastrukturangebot sicherzustellen oder mittels Investitionsbeiträgen bestimmte Anlagenanpassungen zu ermöglichen. Es werden Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorgeschlagen, hingegen kann aktuell auf einen Kreditbeschluss verzichtet werden.
6) Anreize für den Einsatz klimaneutraler Antriebe bei Fahrzeugen des Schienengüterverkehrs und der
Güterschifffahrt: Mit Beiträgen des Bundes soll im Schienengüterverkehr (Rangierlokomotiven) und in der Güterschifffahrt die Umrüstung auf klimaneutrale Antriebe beschleunigt werden. Die Förderung bemisst sich an den Mehrkosten bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben gegenüber herkömmlichen Antrieben.
Variante 2: Punktuelle Optimierung des bestehenden Rechtsrahmens für den Güterverkehr
In Variante 2 wird auf eine Anpassung der Zielsetzung des GüTG verzichtet. Sie fokussiert auf die Optimierung der bestehenden Rahmenbedingungen und umfasst die Massnahmen 1), 3), 5) und 6) (nur Teil Güterschifffahrt). Diese Massnahmen fördern insbesondere ein funktionsfähiges Angebot für Ganzzüge im Schienengüterverkehr. Auf eine gezielte finanzielle Unterstützung für den EWLV zu dessen Weiterentwicklung und Modernisierung wird verzichtet. Schienengütertransporte sollen vollumfänglich im intra- und intermodalen Wettbewerb erbracht werden. Hierbei ist die Einstellung des Angebots im EWLV die wahrscheinliche Folge. Neben der Verlagerung eines Grossteils des heutigen Schienenangebots auf die Strasse, der damit verbundenen Mehrbelastung der Strasseninfrastruktur und der damit verbundenen Umweltauswirkungen ergeben sich aus raumplanerischer Sicht Potenziale für neue Arealentwicklung; die Nutzungskonkurrenz kann teilweise verringert werden.
Die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen wird angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes bei der Erarbeitung der Botschaft vertieft zu prüfen sein.
4/97 BAV-D-CC8A3401/803