Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

Übersicht

Das Parlament hat den Bundesrat mit verschiedenen Motionen beauftragt, eine Auslegeordnung für die zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche vorzunehmen – insbesondere

angesichts der Herausforderungen aus Klima- und Energiepolitik sowie unter dem Aspekt der Ver-

sorgungssicherheit. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage werden zwei Varianten für die

Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr unterbreitet. Dies je-

weils ergänzt um Massnahmen für die Güterschifffahrt. Ausgangslage

Mit den Motionen Dittli vom 4. Mai 2020 (20.3221 «Durch Automation Güter auf der Schiene effizienter transportieren» und 20.3222 «Bahngüterverkehr und Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses») hat das Parlament dem Bundesrat Aufträge erteilt, die eine grundlegende Auslegeordnung zum

Schweizer Schienengüterverkehr und zu den Rahmenbedingungen für den Güterverkehr erforderlich machen. Mit der Motion Herzog vom 5. Mai 2020 (20.3286 «Förderung des Gütertransports auf dem Rhein») besteht ein weiterer Auftrag zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen des Güterverkehrs, der Gegenstand dieser Vorlage ist.

Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes GüTG, die das Parlament 2014 behandelte und die 2016 in Kraft trat, erfolgte letztmals eine umfassende Überprüfung und Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Güterverkehr. Das mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes festgelegte Instrumentarium konnte bis heute nicht die gewünschten Impulse für eine umfassendere Nutzung des Schienengüterverkehrs und einen anhaltend höheren Marktanteil der Schiene im Gütertransport setzen. Dies ist in erster Linie durch die finanzielle Situation im Markt bedingt, vor allem bei SBB Cargo, dem Eisenbahnverkehrsunternehmen mit den grössten Marktanteilen im Schweizer Schienengüterverkehr.

Inhalt der Vorlage

Die Rolle des Gütertransports angesichts der geänderten klima- und energiepolitischen Prioritäten des Bundes muss geklärt werden.

In der «Langfristigen Klimastrategie der Schweiz» hält der Bundesrat für den Sektor Verkehr fest, dass eine Verlagerung auf die Bahn gekoppelt mit einer Umstellung auf mit erneuerbaren Treibstoffen betriebene Schwerverkehrsfahrzeuge einen wichtigen Beitrag zum Klimaziel bis 2050 leisten kann. Für die Umsetzung sind zwei unterschiedliche Stossrichtungen denkbar.

Wenn davon auszugehen ist, dass Verlader und Speditionen viele der heutigen Angebote im Schienengüterverkehr mittel- bis langfristig als nicht mehr genug leistungsfähig, effizient und preislich attraktiv erachten werden, dass die heutigen Angebote des Schienengüterverkehrs für die Versorgungssicherheit nicht unabdingbar sind, und dass ein Beitrag des Güterverkehrs zu den Klimazielen auch mit neuen Antriebsformen im Strassenverkehr möglich ist, liegt die verkehrspolitische Priorität nicht auf der Aufrechterhaltung dieser Schienenangebote. Vielmehr kann die Aufteilung der Angebote dem intermodalen Wettbewerb überlassen werden. Auf eine gezielte Stärkung des Schienengüterverkehrs und der Güterschifffahrt auf dem Rhein kann dann verzichtet werden.

Wenn andererseits Verlader und Speditionen mittel- bis langfristig ein Potenzial in einem umfassenden Angebot des Schienengüterverkehrs orten und die Beurteilung erfolgt, dass die Redundanz des heutigen Güterverkehrsangebots auf Strasse und Schiene für die Versorgungssicherheit wichtig ist, können mit der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Angebote im Schienengüterverkehr die heutigen volkswirtschaftlichen Vorteile fortgeschrieben werden. Wenn zugleich unsicher ist, ob der Strassengüterverkehr in der Lage ist, durch technische Weiterentwicklung einen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten und Gütertransportangebote, die heute durch den Schienengüterverkehr erbracht werden, in gleicher Angebotsqualität und zu vergleichbaren Preisen und ohne grössere Auswirkungen auf Raum und Umwelt zu erbringen, dann spricht dies ebenfalls für eine Stärkung des Schienengüterverkehrs. Entsprechend ist ein Massnahmenpaket zu ergreifen, welches eine Stärkung von Schiene und Rheinschifffahrt und bestimmte Transportangebote sicherstellt.

2/97 BAV-D-CC8A3401/803