Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten

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werden. Das kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden fordert hingegen die Streichung der Informationspflicht. Die CKW AG regt an, dass die Kantone die Verteilnetzbetreiber bei der Bekanntgabe unterstützen. Energie Thun AG schliesslich unterstreicht, dass nicht die detaillierten Abschaltpläne veröffentlicht werden sollen, sondern die konkreten Abschaltzeiten und Abschaltzonen mit einer von der OSTRAL angeordneten Vorlaufzeit.

Art. 6 und 7

Die ewz verlangt, dass in Artikel 6 festgehalten wird, dass der Bund die Verteilnetzbetreiber von jeglichen Haftungsansprüchen freihält, auch solche von Dritten, soweit die Verteilnetzbetreiber nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln. Dies, da die Verordnungsentwürfe gemäss der Stellungnahme keine genügende rechtliche Grundlage für einen tatsächlichen Haftungsausschluss darstellen würden.

Die BKW Energie AG und Energie Thun AG stellen im Grundsatz dieselbe Forderung, allerdings soll dies in einem neuen Absatz 2 in Artikel 7 aufgenommen werden.

2.7 Private

Es haben sich gesamthaft sechs Privatpersonen zu den Verordnungsentwürfen geäussert.

2.7.1 Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie

In Bezug auf die Verwendungsbeschränkungen und Verbote haben sich die Privatpersonen folgendermassen positioniert: Beanstandet werden vor allem die Beschränkung der Heiz-, Wasch- und Kühlschranktemperatur. Zudem wird gewünscht, dass Privathaushalte von den Beschränkungen ausgenommen werden und die Wirtschaft stärker in die Pflicht genommen wird. Besitzer von privaten Photovoltaikanlagen mit E-Auto sollen von den Einschränkungen im Strassenverkehr ausgenommen werden.

2.7.2 Verordnung über die Sofortkontingentierung und Kontingentierung elektrischer Energie

Es gab seitens Privatpersonen keinerlei Bemerkungen zu den Kontingentierungsverordnungen.

2.7.3 Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen

Auch zur Verordnung über Netzabschaltungen haben sich die Privatpersonen enthalten.