Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten
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Primeo Energie regt an, neu einen Absatz 3 vorzusehen. Dieser würde es ermöglichen, dass Endverbraucher, welche von Verteilnetzbetreibern direkt angespiesen werden, von den Abschaltungen ausgenommen werden könnten und stattdessen weiterhin Kontingentierungen im gleichen Ausmass vorgenommen würden.
Art. 3
Betreffend Absatz 1 verlangen die ewz sowie Energie Thun AG, dass der Fachbereich Energie den Beginn der Massnahmen (nicht den Zeitpunkt) vorschreibt. Die Detailplanung und die konkreten Abschaltzeitpunkte würden über die Regionen sichergestellt.
Zu Absatz 2 regen die ewz und Energie Thun AG einen Zusatz an, wonach der VSE die Abstimmung der Abschaltpläne unter den Verteilnetzbetreibern sicherstellt. Dadurch soll der sichere Netzbetrieb gewährleistet werden.
Die CKW fordert schliesslich einen neuen Absatz 3, gemäss dem benachbarte Verteilnetzbetreiber eines Sektors den Zeitpunkt der Abschaltungen ihrer Teilnetzgebiete koordinieren und diese gestaffelt vornehmen.
Art. 4
Betreffend Absatz 1 werden in zahlreichen Stellungnahmen weitere Ausnahmen gefordert. Am häufigsten wurden folgende Forderungen gestellt:
Diverse Unternehmen (darunter die SNB, Salt und Rechenzentrum Ostschweiz) verlangen, dass Rechenzentren von Netzabschaltungen ausgenommen werden sollen, die für die Erbringung lebensnotwendiger Dienstleistungen notwendig sind. Die SNB weist dabei insbesondere auf die Wichtigkeit des Zahlungsverkehrs hin, dessen Funktionieren von spezifischen Rechenzentren systemkritischer Finanzmarktteilnehmer abhänge, welche daher von Netzabschaltungen ausgenommen werden sollten.
Flughafen Zürich, Genève Aéroport und Skyguide SA fordern, dass nebst der Flugsicherung auch die Landesflughäfen aufgeführt werden, da beide gemeinsam eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur darstellen. Laut Skyguide SA sollen zudem die alle Dienstleistungen und Infrastrukturen, die für die Flugverkehrskontrolle notwendig sind, ebenfalls explizit in Buchstabe e aufgenommen werden.
Worldline AG verlangt, dass die Anbieter von Zahlungsdiensten zu den Ausnahmen hinzugefügt werden, damit die Zahlungsverkehrsdienstleister ihre verbindlichen Vereinbarungen einhalten können. Auch die SIX Group fordert, dass die Ausnahmeliste um Finanzmarktinfrastrukturen ergänzt wird.
Die EWZ und Energie Thun AG verlangen, dass Fernwärmeanlagen ausgenommen werden.
Weiter fordern vereinzelte Unternehmen zusätzliche Ausnahmen:
Die Schweizerische Post verlangt, dass auch kritische Infrastrukturen der Post, die für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Postdiensten und dem Zahlungsverkehr notwendig sind, als Ausnahme aufgeführt werden.
Laut Lonza sollen zudem Kehrichtentsorgungsanlagen und Sonderabfallentsorgungsanlagen sowie die Produktionswerke der Chemie, Pharma und Life Science Industrien ausgenommen werden.