Vorlage

Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 7 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Artikel 7

Die VNB – auch diejenige, welche dem VSE nicht angehören – sind zur Mitwirkung beim Vollzug dieser Verordnung verpflichtet.

Artikel 8

Der Vollzug obliegt – jeweils für denjenigen Aufgabenbereich, der ihnen zugewiesen wird – den Kantonen, dem Fachbereich Energie und dem VSE.

Verstösse gegen diese Verordnung werden gemäss Artikel 49 LVG verfolgt.