Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/79: Pa.Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren · 61 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht

m. der Situation von Opfern häuslicher Ge-  Drittstaatsangehörige, die im Familiennachwalt Rechnung zu tragen. zug zu einer Person mit Aufenthaltsbewilli-

gung nachreisten (Art. 44 AIG),

 ausländische Personen, die im Familienverbund als schwerwiegende persönliche Härtefälle geregelt waren (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG),

 Personen, die in einer eheähnlichen Lebenspartnerschaft mit einer Schweizerin bzw. einem Schweizer oder einer Person mit Niederlassungsbewilligung leben.

2 Nach Auflösung der Ehe oder der Familien- SRK Vollständigkeitshalber seien auch Familienangegemeinschaft haben die Ehegatten und die hörige mit Schutzstatus S gemäss Art. 71 AsylG Kinder Anspruch auf Erteilung und Verlän- zu erwähnen.

gerung der Aufenthaltsbewilligung nach Arti-

kel 42, 43 oder 44, der Kurzaufenthaltsbe-

willigung nach Artikel 45 oder auf Anord-

nung der vorläufigen Aufnahme nach Artikel

85 Absatz 7, oder auf Anordnung des

Schutzstatus S nach Art. 71 AsylG, wenn: