Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/79: Pa.Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren · 61 Seiten

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violence domestique financé en partie par

des fonds publics

7 die Bestätigung einer notwendigen Betreu- SKG Die auf häusliche Gewalt spezialisierte Fach-

ung oder Schutzgewährung durch eine auf stelle würden nicht notwendigerweise aushäusliche Gewalt spezialisierte Fachstelle, schliesslich durch öffentliche Gelder finanziert

die zum Teil aus öffentlichen Mitteln finan- werden.

ziert wird.

8 die Bestätigung einer notwendigen Bera- GL, JU Der Begriff «Betreuung» könnte zu Definitions-

tung, Betreuung oder Schutzgewährung schwierigkeiten führen. Daher wird vorgeschla-SKHG

durch eine auf häusliche Gewalt speziali- gen, die Bestimmung um den Begriff «Berasierte Fachstelle mit öffentlicher Finanzie- tung» zu ergänzen, da dadurch klar würde, dass rung. auch Fachstellen, die ambulante Beratung anbieten, diese Bestätigung abgeben könnten.

9 die Bestätigung einer notwendigen Betreu- InterAction Schweiz

ung oder Schutzgewährung sowie Bestäti-

gung durch Auskünfte und Berichte von auf

häusliche Gewalt spezialisierte öffentliche

Fachstellen.

4. Arztberichte und andere Gutachten,

4. des rapports médicaux ou d’autres expertises;

4. i rapporti medici o altre perizie,

Formulierungsvorschlag Vernehmlassende Kurzbegründung

1 Arzt- und Therapieberichte oder andere AG Es sei unklar, ob bei Arztberichten auch solche

Gutachten. von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mitgemeint seien, die in der Praxis häufig Opfer von häuslicher Gewalt betreuen.