Vorlage

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 3 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

2Wird das Projekt anderweitig genutzt und damit ein Gewinn erzielt, so kann das BFE die anteilsmässige oder vollständige Rückzahlung der ausbezahlten Geothermie-Garantien verfügen.

3Das BFE ist vor einer anderweitigen Nutzung oder einer Veräusserung zu informieren über:

a. die geplante Art der Nutzung;

b. die Eigentumsverhältnisse und die Trägerschaft;

c. allfällige Gewinne und deren Umfang.

II

Anhang 1 wird aufgehoben.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ignazio Cassis

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr