Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/9: Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 4 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung und der Revision der Verordnung des UVEK über elektrische

Niederspannungsinstallationen

1. Grundzüge der Vorlage

Die aktuell in der Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 (NIV; SR 734.27) enthaltene Vorschrift zur Betriebsorganisation für Betriebe mit mehr als 20 in der Installation beschäftigte Personen, wonach einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter höchstens drei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen unterstellt und mit gewissen Befugnissen ausgestattet werden können, benachteiligt kleinere Betriebe mit 20 oder weniger in der Installation beschäftigten Personen. Da kein Grund für eine solche Ungleichbehandlung besteht, wird die Vorschrift entsprechend angepasst.

Die Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen vom 30. April 2018 (nachfolgend V-UVEK NIV; SR 734.272.3) enthält u. a. Vorschriften über die Prüfungen zur Erlangung eingeschränkter Installationsbewilligungen (Betriebselektriker/in etc.). Diese Prüfungen werden durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) organisiert und durchgeführt. Die vorliegenden Anpassungen sollen einerseits eine flexiblere Gestaltung der Prüfungen (Prüfungsdauer der vorgegebenen Module) ermöglichen und andererseits die Modalitäten der Anmeldung ins digitale Zeitalter überführen. Schliesslich soll durch eine Anpassung der Vorschrift über die Prüfungsgebühren dem Kostendeckungsprinzip auch bei unentschuldigter Abmeldung oder Nichtteilnahme an der Prüfung angemessen Rechnung getragen werden.

2. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Die Änderungen bewirken weder für den Bund, die Kantone noch die Gemeinden Mehraufwand in personeller oder finanzieller Hinsicht. Durch die Anpassung der Vorschrift über die Prüfungsgebühren reduziert sich das Defizit des ESTI in diesem Bereich.

3. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

Die Vorlage hat positive Auswirkungen auf kleinere Betriebe, die im Bereich Niederspannungs-Installationen tätig sind, weil sie deren Benachteiligung und die Ungleichbehandlung kontrollberechtigter Personen aufhebt. Ansonsten hat die Vorlage keine Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

4. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 10 Abs. 2 NIV

Betriebe mit 20 oder weniger in der Installation beschäftigten Personen können nach aktuellem Wortlaut der Bestimmung nicht von der Möglichkeit profitieren, einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter höchstens drei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen nach Artikel 27 Absatz 1 zu unterstellen, die ihrerseits zusätzlich höchstens je 10 in der Installation beschäftigte Personen beaufsichtigen dürfen. Die damit einhergehende Benachteiligung kleinerer Betriebe und Ungleichbehandlung kontrollberechtigter Personen lässt sich nicht rechtfertigen und war im Zusammenhang mit der Entstehung der Bestimmung auch nicht beabsichtigt. Diese Einschränkung und Ungleichbehandlung soll deshalb beseitigt werden; alle Betriebe sollen so von der Möglichkeit profitieren können, einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter höchstens drei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen unterstellen zu können.