Vorlage
Vernehmlassung 2022/9: Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 8 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Kernenergiehaftpflichtverordnung vom 25. März 20151 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Bst. c Ziff. 2
Der Gesamtbetrag der Deckung beträgt 1200 Millionen Euro zuzüglich zehn Prozent des Gesamtbetrages für Zinsen und gerichtlich zuerkannter Kosten:
c. je Transport von:
2. verglasten Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen mit einem Gesamtgewicht der Kernmaterialien von mehr als 100 kg.
Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz und 3 [im Einleitungssatz und in Abs. 3 wird der Genitiv nach «zuzüglich» angepasst.]
1Der Gesamtbetrag der Deckung beträgt 70 Millionen Euro zuzüglich zehn Prozent dieses Betrags für Zinsen und gerichtlich zuerkannter Kosten:
3Der Gesamtbetrag der Deckung beträgt je Transport von Kernmaterialien, die nicht in Artikel 1 Buchstabe c Ziffern 1 und 2 erwähnt sind, 80 Millionen Euro zuzüglich zehn Prozent dieses Betrages für Zinsen und gerichtlich zuerkannter Kosten.
Art. 4 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c Ziff. 2 sowie Abs. 2
1Der Grundbetrag beträgt 1200 Millionen Euro:
c. je Transport von:
2. verglasten Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen mit einem Gesamtgewicht der Kernmaterialien von mehr als 100 kg.
1 SR 732.441
2021-… «%ASFF_YYYY_ID»