Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

Patientinnen und Patienten nutzbringend ist. Auch die ACSI sieht diese Variante lediglich als sofortigen Schritt in Richtung einer weitergehenden Zentralisierung.

Der SDV sieht eine Zentralisierung allenfalls in einem späteren Schritt im Rahmen von DigiSanté. Gemäss GSASA könnte man die Anzahl der Stammgemeinschaften auf 3 bis 4 reduzieren und in der ganzen Schweiz anbieten, um den Patientinnen und Patienten eine Auswahl zu geben.

Wenige Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich gegen oder implizit gegen eine weitergehende Zentralisierung oder sogar für eine weitergehende Dezentralisierung als in der Vorlage vorgeschlagen aus (u.a. CLPh, DigGes).

3.2.2.1.2 Aufgaben und Kompetenzen sowie Finanzierung und Kosten

Aus Sicht der GDK und der meisten Kantone bleiben grundsätzliche Fragen der Governance unbeantwortet, insbesondere hinsichtlich Entscheidfindung und Mitsprache der Kantone bei der Weiterentwicklung des EPD. Aufgaben und Kompetenzen der Akteure (insb. Bund und Kantone) sowie Abgrenzung zwischen Weiterentwicklung und Betrieb sind klarer zu definieren. Für den zusätzlichen Vollzugsaufwand der Kantone ist eine Gegenfinanzierung durch den Bund auszuarbeiten. Ohnehin ist die GDK der Ansicht, dass sich die duale Finanzierung nicht bewährt hat und daher der Bund sowohl den Betrieb als auch die Weiterentwicklung des EPD finanzieren soll.

Der Kanton GL ist darüber hinaus der Meinung, dass die Finanzierung der Kosten über die Tarife der Leistungserbringer oder direkt mittels Bundesbeiträge erfolgen soll. Der Kanton SG sieht wie die GDK eine Finanzierung von Betrieb und Weiterentwicklung durch den Bund, wobei die Kantone anteilsmässig pauschal an den Kosten beteiligt würden. Gemäss dem Kanton GE ist eine Ko-Finanzierung der «regionalen Gemeinschaften» von Bund und Kantonen anzustreben. Einige Kantone (u.a. BE, SO, LU) machen darauf aufmerksam, dass die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen äusserst ungleich zulasten der Kantone ausfällt. Diese Kostenaufteilung ist daher bei der Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz Rechnung zu tragen (SO) oder die Kosten sind ausschliesslich durch den Bund zu tragen (LU). SO schlägt weiter vor, einen KVG-Prämienbeitrag für die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorzusehen. Der Kanton UR beantragt eine konkretere Regelung der jeweiligen Finanzierungszuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen. Zudem soll eine unabhängige Behörde geschaffen werden, welche die Kosten überwacht (UR, BE). Gemäss dem Kanton ZH verletzt die Vorlage das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz und wird damit zu stark in die kantonale Autonomie eingegriffen. Der Kanton NE beantragt, dass jeder Kanton nur eine einzige Stammgemeinschaft (und nicht «mindestens eine») unterstützen soll. Der Kanton TI fordert die Einrichtung eines nationalen Fonds für die digitale Gesundheit. Gemäss dem Kanton BE müssen Beiträge der Leistungsbringer vorgesehen werden.

Die Kantone GE und VS begrüssen die Klärung der Zuständigkeiten von Kantonen und Bund. Gemäss dem Kanton NE wiederum sind die Aufgaben und Kompetenzen der Akteure - aber auch die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen - nicht detailliert genug beschrieben und sind nicht gerecht zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Gemäss dem Kanton UR müssen die Prozesse deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Der Kanton VD plädiert für das Schaffen von Rechtsgrundlagen für die Prozesse zwischen den Akteuren sowie für den Informationsaustausch zwischen diesen Akteuren, damit diese nicht von jedem Kanton geschaffen werden müssen. Ferner möchte der Kanton VS, dass Stammgemeinschaften bestimmte Aufgaben, die den Kantonen zugewiesen wurden, übertragen werden können.

Die GRÜNEN, die Mitte und die SP begrüssen, dass die Rollen/Aufgaben von Bund und Kantonen klar geregelt werden sollen. Die Mitte, die GRÜNEN und die GLP unterstützen grundsätzlich die Aufteilung der Finanzierung von Betrieb und Weiterentwicklung. Für die GRÜNEN ist ausserdem zentral, dass eine Finanzierung über die Prämiengelder ausgeschlossen ist und das die Eröffnung, Nutzung und Auflösung des EPD für die Versicherten kostenlos ist. Die SP begrüsst ebenfalls, dass die Finanzierung des EPD über Beiträge von Bund und Kantonen laufen und Prämienbeiträge dafür nicht verwendet werden sollen. Die Mitte stellt die Frage, ob mit dem vorgesehenen System der Finanzierung von Stammgemeinschaften durch die