Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/98: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) · 14 Seiten

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Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes

1.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Am 10. März 2023 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des StSG. Die Vernehmlassung dauerte bis am 19. Juni 2023. Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden neben den Kantonen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Organisationen und interessierte Kreise eingeladen.

Die Vernehmlassungsunterlagen und die Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Bundeskanzlei publiziert: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/98/cons_1

1.3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen

Insgesamt reichten 46 Vernehmlassungsteilnehmende (VLT) eine Rückmeldung ein. Die Liste der VLT mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen ist in Kapitel 5 zu finden. Das PSI und die Suva, welche bereits in der Ämterkonsultation die Gelegenheit hatten, sich zu diesen gesetzlichen Anpassungen zu äussern, verzichteten auf eine Stellungnahme, beziehungsweise hatten keine weiteren Ergänzungen. Auch der SAV verzichtete explizit auf eine Stellungnahme und die Nagra nahm die die Vorlage ohne weitere Bemerkungen zur Kenntnis.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die eingegangenen Antworten:

Kategorie Keine Antwort Antworten mit Antworten Total Antwor-

eingereicht Stellung- ohne Stellung- ten nahme nahme

Kantone und Fürstentum 3 24 024

Liechtenstein In der Bundesversammlung 8 3 03

vertretene politische Parteien Gesamtschweizerische 9 1 12

Dachverbände der Wirtschaft oder Gemeinden / Städte / Berggebiete Weitere begrüsste Organisa- 30 10 212

tionen und interessierte Kreise Sonstige Vernehmlassungs- 4 15

teilnehmer Total Antworten46

Drei politische Parteien der Bundesversammlung (FDP, SPS und GPS), ein gesamtschweizerischer Dachverband (SGB), zehn Organisationen (GDK, greenpeace, KAV, pharmasuisse, RKMZF, FKS, SGSMP, swissnuclear, KSR, KomABC) und vier weitere VLT, welche nicht explizit begrüsst wurden (privatim, HEV, SDV, Nuklearforum Schweiz), haben eine Stellungnahme eingereicht. Die Kantone Solothurn und Schwyz sowie das Fürstentum Liechtenstein haben keine Stellungnahme eingereicht.

2 Allgemeine Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage

20 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NW, SG, SH, TG, TI, UR, VD, VS, ZG), die Parteien FDP, GPS, SPS, die GDK, pharmasuisse, der SGB und die Kommissionen KomABC und KSR haben erklärt, dass sie die Vorlage grundsätzlich begrüssen. Drei Kantone (ZH, JU, OW), greenpeace, die FKS und die RKMZF begrüssen die Änderungen im Bereich des Verursacherprinzips, ohne