Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/98: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) · 14 Seiten
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Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes
Der Kanton VD fordert, dass entweder im StSG oder in der StSV die Kriterien für die Festlegung der Dauer der Datenaufbewahrung beschrieben werden. Zudem beantragt VD, in der französischen Fassung den Ausdruck «faire traiter» durch das gebräuchlichere « sous-traiter » zu ersetzen. Dem Kanton VD ist es auch ein Anliegen, dass das BAG in der StSV die Rollen der Behörden betreffend Datenbearbeitung präzisiert. Es gehe zu wenig klar hervor, wer welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet.
Weiter begrüsst der Kanton SH explizit die Schaffung einer materiell genügenden Rechtsgrundlage zur Bekanntgabe von Personendaten und der Kanton FR die Klarstellungen, die den Datentransfer zwischen den betroffenen Stellen ermöglichen.
3.6 Strafbestimmungen
Die Verjährungszeit von 5 Jahren erscheint der SGSMP sehr kurz in Anbetracht der teilweise sehr langen Halbwertszeiten von Radionukliden und den damit verbundenen anhaltenden Langzeitfolgen. Ausserdem sei gemäss SGSMP nicht klar, wann die Verjährungszeit starte: mit der Überschreitung selbst oder mit deren Entdeckung.
Der Kanton NE ist der Ansicht, die vorgeschlagenen Sanktionen seien relativ bescheiden und nicht sehr abschreckend.
4 Weitere Bemerkungen und Anliegen
Verschiedene VLT haben nebst ihren Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage auch auf weitere Punkte aufmerksam gemacht, die nicht Gegenstand der vorliegenden Teilrevision sind:
Der HEV weist darauf hin, dass er sich bereits bei der Neuregelung der Radonsanierungen auf Verordnungsstufe dafür eingesetzt habe, dass die Sanierungsmassnahmen auf Freiwilligkeit beruhen sollen. Die Bevölkerung sei zudem sachlich zu informieren. In der Folge seien aber in Artikel 155 Absatz 2 StSV gemäss HEV sehr strenge und unverhältnismässige Referenzwerte eingeführt worden. Diese Referenzwerte führen nun zu Sanierungsmassnahmen bei Bestandesbauten, welche mit sehr hohen Kosten für Immobilieneigentümer verbunden sein können. Zudem wurden gemäss HEV im Merkblatt Radon teilweise utopische Sanierungsfristen eingeführt, obwohl er darauf hingewiesen hatte, dass diese in der Praxis weder umsetzbar noch zielführend seien.
Die SPS betont die Wichtigkeit des Atomausstiegs. KKW und Atomenergie stellen gemäss SPS eine wesentliche Gefahr für Mensch, Umwelt und unsere Versorgungssicherheit dar. Sie macht auf die Ausgabe 01/23 der Zeitschrift der Schweizerischen Energiestiftung aufmerksam, in welcher steht, dass ungeplante AKW-Ausfälle das grösste Risiko für die Versorgungssicherheit darstellen und sich die nicht revisionsbedingten Ausfälle in den letzten Jahren gerade in den vulnerablen Wintermonaten häufen. Zudem unterstütze die Atomenergie nach Ansicht der SPS auch zweifelhafte Lieferketten, denn etwa 70% des Uranvorkommens befänden sich auf indigenem Land und die Atomindustrie sei schwer abhängig von Russland und China, die den Weltmarkt für die entscheidenden Uran-Verarbeitungsschritte dominieren. Aus diesen Gründen setze sich die SPS für einen Atomausstieg ein.
Swissnuclear und das Nuklearforum Schweiz erneuern das Anliegen, die festgelegte Haltbarkeit der Jodtabletten von maximal 10 Jahren einer Überprüfung zu unterziehen. Sie bedauern, dass diese Revision nicht zum Anlass dafür genommen werde. Eine altersbedingte Veränderung und damit eine Beeinträchtigung der Wirkung von Jodtabletten sei bei sachgemässer Lagerung auch nach Überschreiten der Haltbarkeitsdauer nicht gegeben – die Tabletten seien weiterhin einwandfrei und einsetzbar. Ein vorzeitiger Ersatz von einwandfreien Tabletten sei auch aus ökologischer Sicht wenig sinnvoll. Wesentlich besser sei durch eine periodische Überprüfung die Qualität der zentral gelagerten Tabletten sicherzustellen und erst bei auftretenden Mängeln einen weiteren Austausch vorzunehmen.
Der Kanton GE weist darauf hin, dass bei einem nuklearen Unfall auch andere Nuklide, vor allem Cs-137, für Probleme sorgen würden und zu Kontaminationen von Gebieten führen können. Beispielsweise