Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/98: Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes

sich über die Änderungen im Datenschutz und den Strafbestimmungen zu äussern. Der SDV und die Mitglieder des KAV begrüssen die Aufnahme der Kostenregelung für die vorbeugende Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten ebenfalls. Sie nahmen zu den weiteren Anpassungen der Vorlage keine Stellung.

Swissnuclear und das Nuklearforum Schweiz erklären, dass sie der Vorlage aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen zur Kostenregelung für die Jodtabletten-Verteilung nicht zustimmen können. Der HEV lehnt die Kostenübernahme für Sanierungsmassnahmen bei radiologischen Altlasten nach dem Verursacherprinzip ab, ohne sich über die weiteren Themen zu äussern.

Die SGSMP und privatim machen keine Angaben darüber, ob sie die Vorlage oder Teilbereiche daraus grundsätzlich begrüssen oder ablehnen.

Der Kanton NE betont die Wichtigkeit der gesetzlichen Grundlagen in allen Teilbereichen der Vorlage, äussert sich aber nicht konkret darüber, ob er die vorgeschlagenen Regelungen begrüsst oder ablehnt.

3 Stellungnahmen zu den einzelnen Bereichen

3.1 Kostenregelung bzgl. Jodtabletten-Verteilung (Art. 22 StSG und 83a KEG)

Die Rückmeldungen betreffend die Anpassungen an Artikel 22 StSG und Artikel 83a KEG, mit denen eine gesetzliche Grundlage zur Kostentragung der Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten geschaffen wird, lassen sich grundsätzlich in drei Gruppen einteilen: Die erste Gruppe verlangt, dass für die Kantone und Gemeinden durch die gesetzliche Anpassung keine Änderung hinsichtlich ihrer Kostentragung erfolgen darf bzw. dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen (Beibehalten der aktuellen Kostentragung durch die Kantone und Gemeinden). Die zweite Gruppe fordert, dass die KKW die gesamten Kosten für die Jodtabletten-Verteilung übernehmen sollen, sprich auch ausserhalb des 50km-Umkreises sollen die KKW die gesamten Kosten tragen und nicht nur die Hälfte wie es die Vorlage vorsieht (Ausweitung der Kostenübernahme durch die KKW). Eine dritte Gruppe fordert hingegen eine Rückkehr zum Jodtabletten-Verteilkonzept vor 2014, bei dem die Jodtabletten nur in einem Umkreis von 20km vorverteilt und ab 20km bei den Kantonen dezentral gelagert wurden. Daneben gab es noch weitere Rückmeldungen zu diesen beiden Artikeln, welche keinen direkten Zusammenhang mit der Kostentragung für die Jodtabletten-Verteilung zwischen den KKW und dem Gemeinwesen haben.

i. Beibehalten der aktuellen Kostentragung durch die Kantone und Gemeinden

Acht Kantone (BL, JU, LU, SH, TI, UR, VS, ZG), die RKMZF, die FKS und die GDK betonen, dass für die Kantone und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten entstehen sollen bzw. sich für sie nichts an der aktuellen Kostenübernahme ändere.

Die Kantone LU und ZG wenden auf ihrem Kantonsgebiet ein einheitliches Verteilkonzept an und haben bislang in all ihren Gemeinden die Jodtabletten vorverteilt, auch wenn einige Gemeinden ausserhalb des 50km Umkreises liegen. Sie halten fest, dass sie weiterhin ihr einheitliches Verteilkonzept beibehalten wollen.

ii. Ausweitung der Kostenübernahme durch die KKW

Der Kanton GE verlangt, dass die KKW als Verursacher für den Umkreis der gesamten Schweiz die Kosten für die Jodtabletten-Verteilung tragen sollen und nicht nur die Hälfte ausserhalb des 50km-Umkreises. Zudem verlangt GE, dass das Kriterium des regelmässigen Aufenthalts einer Person für die Versorgung mit Jodtabletten auch auf Personen mit vorübergehendem Aufenthalt ausgeweitet wird. Zur Berücksichtigung dieser beiden Anliegen schlägt GE folgende Formulierung für Artikel 83a Absatz 1 KEG vor: Die Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk tragen die gesamten Kosten für die rechtzeitige und präventive Versorgung der Wohn- und Durchgangsbevölkerung mit Jodtabletten.

Der Kanton GE fände auch eine internationale Harmonisierung des Radius der Vorverteilung, beispielsweise durch Empfehlung der IAEA, sowie der Kriterien zur Einnahme der Jodtabletten (z. B. Alter und