Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
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4 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
4.1 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
Art. 15 Abs. 2
Der vorliegende Entwurf bietet die Gelegenheit, einige Änderungen vorzunehmen, die nicht mit den Hinterlassenenrenten der AHV zusammenhängen.
Abs. 2: Artikel 43 Ziffer 1 des Bundesgesetzes vom 11. April 188943 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) wurde durch das Bundesgesetz vom 18. März 202244 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses aufgehoben. Demnach sind der Konkursbetreibung unterliegende Schuldnerinnen und Schuldner künftig auch bei öffentlichen Schuldforderungen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge) über diesen Weg zu betreiben. Entsprechend ist Artikel 15 Absatz 2 AHVG, der eine Ausnahme von der Konkursbetreibung vorsieht und gleichzeitig auf Artikel 43 SchKG verweist, hinfällig.
Art. 16 Abs. 2 letzter Satz
Der vorliegende Entwurf bietet die Gelegenheit, einige Änderungen vorzunehmen, die nicht mit den Hinterlassenenrenten der AHV zusammenhängen.
Abs. 2: Im Rahmen der 10. AHV-Revision45 wurde Artikel 20 Absatz 3 AHVG aufgehoben. Seither stimmt der in Artikel 16 Absatz 2 enthaltene Verweis auf Artikel 20 Absatz 3 nicht mehr. Stattdessen müsste auf Artikel 20 Absatz 2 AHVG verwiesen werden. Materiell ändert sich nichts.
Gliederungstitel vor Art. 23
III. Der Anspruch auf Hinterlassenenrente
Aufgrund der geänderten Terminologie muss der Titel des Abschnitts vor Artikel 23 VE-AHVG angepasst werden. Es wird nicht mehr auf die Witwen- und Witwerrente Bezug genommen, sondern auf die Rente des hinterlassenen Elternteils, auf die Übergangsrente bei Verwitwung und auf die Waisenrente.
Art. 23 Rente für den hinterlassenen Elternteil
Der Titel des Artikels wird angepasst: Der Begriff «Witwen- und Witwerrente» wird durch «Rente für den hinterlassenen Elternteil» ersetzt, da künftig auch unverheiratete Eltern abgedeckt sind.
43 SR 281.1
44 BBl 2002 702
45 AS 1996 2466