Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten

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Tabelle 4‑2

Auswirkungen der Reformmassnahmen auf die Ausgaben der EL

Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2023

Jahr Einsparungen durch die Mehrausgaben durch die Härtefallbestimmung für Total

Reduktion der Anzahl Ablösung von Hinterlas- Personen, die kurz vor

Hinterlassenenrenten senenrenten im Referenz- dem Rentenalter verwitalter durch tiefere Alters- wen renten 2026 0 0 00

2027 0 1 01

2028 0 1 01

2029 -2 1 32

2030 -4 2 53

2031 -6 2 74

2032 -7 3 84

2033 -9 3 83

2034 -10 3 82

2035 -11 4 81

2036 -12 4 80

2037 -14 5 8 -1 2038 -15 5 8 -2 2039 -16 6 7 -2 2040 -17 6 7 -4 Wegen der Rundung kann das Total geringfügig von der Summe der Einzelpositionen abweichen.

Insgesamt werden die Auswirkungen der Reform auf die Ausgaben der EL minim sein. Das Total liegt sogar im Fehlerbereich der Schätzung. Signifikante Auswirkungen auf die Ausgaben der EL lassen sich mit den vorliegenden Berechnungen somit nicht belegen.

3.2.3 Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Bund gehen auf die Entwicklung der AHV-Gesamtausgaben zurück, da der Bund 20,2 Prozent dieser Ausgaben übernimmt. Insgesamt wird sich der Bundesbeitrag im Jahr 2028 mit der Reform um 35 Millionen Franken verringern. Danach werden die Einsparungen beim Bundesbeitrag kontinuierlich zunehmen und im Jahr 2040 rund 200 Millionen betragen.

Da die Reform keinen signifikanten Einfluss auf die EL-Ausgaben hat, hat sie auch nur geringe Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (2,5 Mio. Franken im Jahr 2032).