Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten

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5 Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf die Wirtschaft

5.1.1 Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Die Arbeitsmarktbeteiligung hinterbliebener Erwachsener unter 65 Jahren hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die finanziellen Aspekte sind zwar wichtig, aber nicht alleine ausschlaggebend. Eine Rolle spielen zum Beispiel die berufliche Situation der hinterbliebenen Person vor dem Tod des Ehegatten, das Alter und die berufliche Qualifikation, die Haushaltszusammensetzung oder das lokale Angebot für die Kinderbetreuung. Die durchgeführten Untersuchungen (Gabriel et al. 2022) liefern keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob die Hinterbliebenenrenten ein wesentlicher Einflussfaktor für die Arbeitsmarktbeteiligung der begünstigten Personen sind. Die Analyse wird im vorliegenden Fall dadurch erschwert, dass sich die Vorlage nur auf die AHV-Leistungen bezieht. Die Leistungen der 2. Säule beim Tod der versicherten Person bleiben unverändert. Für die Hinterbliebenen sind diese Leistungen jedoch von grosser Bedeutung. Die erwartete Wirkung der Vorlage auf das künftige Verhalten der Hinterbliebenen auf dem Arbeitsmarkt wird somit geschmälert.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, die Auswirkungen der Vorlage auf die Entwicklung der Beschäftigung in der Schweiz genau zu quantifizieren. Basierend auf Annahmen kann jedoch eine Grössenordnung berechnet werden. Anhand der Merkmale der wichtigsten von der Änderung betroffenen Haushaltsgruppen geht man dabei von einem geschätzten Bestand und von einer möglichen Anpassung der Arbeitsmarktbeteiligung aus.

Bei den Gruppen, die von der AHV-Änderung betroffen sind, dürften die Witwen, die keinen Anspruch mehr auf eine Witwenrente der AHV haben werden, am ehesten ihre Erwerbstätigkeit erhöhen. Es handelt sich dabei um kinderlose Witwen, die im Zeitpunkt der Verwitwung älter als 45 Jahre sind und seit mindestens fünf Jahren verheiratet oder vor der Scheidung mindestens zehn Jahre verheiratet waren, sowie Witwen mit Kindern, die verheiratet sind oder vor der Scheidung mindestens zehn Jahre verheiratet waren, und deren jüngstes Kind das 25. Altersjahr vollendet hat. Für das Jahr 2035 wird die Zahl der betroffenen Witwen auf rund 10 500 geschätzt, die praktisch hälftig den beiden Gruppen zugeordnet werden können (nicht berücksichtigt werden hier mögliche Auswirkungen der Massnahmen zugunsten des überlebenden Elternteils für die Betreuung eines Kindes mit Behinderungen, das älter als 25 Jahre ist, oder zur Vermeidung der Prekarität, wenn der überlebende Elternteil mindestens 58 Jahre alt ist).50

Die Arbeitsmarktbeteiligung dieser Witwen dürfte sich jener Frauen annähern, die im vergleichbarem Alter sind (50 bis 63 Jahre) und in Einpersonenhaushalten leben (Referenzgruppe).51 2015 erzielten letztere ein Nettoeinkommen von 48 000 Franken, das im Durchschnitt rund 21 000 über jenem der Frauen lag, die im Zeitpunkt der Verwit-

50 Schätzungen des BSV anhand zu erwartender Todesfälle in der Schweiz.

51 Vgl. Gabriel et al. 2022, S. 64–85, mit ausführlichen Zahlen und Kommentaren zur Einkommenssituation der verschiedenen Gruppen von Hinterbliebenen.