Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 53Fedlex · Erläuternder Bericht

unter 25 Jahren auswirkt, ist ungewiss. Selbst wenn sie ihre Arbeitsmarktbeteiligung auf das empirisch bei Witwenhaushalten mit Kindern beobachtete Niveau reduzieren, ist die Wirkung auf die Gesamtbeschäftigung im Jahr 2035 nicht signifikant.

5.1.2 Auswirkungen des reduzierten Finanzierungsbedarfs der AHV

Gemäss den durchgeführten Modellierungen (vgl. Ziff. 4.2.1) sollte die AHV dank der Reform ihren jährlichen Finanzierungsbedarf zunehmend reduzieren können (die Reduktion entspricht der Differenz zwischen dem Total der durch die niedrigeren Ausgaben erzielten Einsparungen und der Abnahme des Bundesbeitrags). Der Finanzierungsbedarf würde im Jahr 2035 um 720 Millionen Franken sinken, was zu diesem Zeitpunkt 0,14 Prozent der Lohnbeiträge oder 0,18 Mehrwertsteuerpunkten entspräche. Die Reduktion des Finanzierungsbedarfs der AHV56 käme sowohl den Unternehmen als auch den Arbeitnehmenden zugute. Tiefere Lohnnebenkosten würden es den Schweizer Unternehmen erlauben, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen zu steigern oder vermehrt Investitionen zu tätigen. Die Arbeitnehmenden hätten, unter sonst gleichen Bedingungen, höhere Nettolöhne zur Verfügung, was sich positiv auf die Kaufkraft wie auch auf die Arbeitsbereitschaft auswirkt.

Der Bund würde ausserdem von direkten Kosteneinsparungen profitieren, weil der Bundesbeitrag an die AHV im Jahr 2035 um 150 Millionen Franken tiefer ausfiele, was 0,04 Mehrwertsteuerpunkten entspricht.

5.1.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die Reduktion der AHV-Transfers an Hinterbliebenenhaushalte dürfte keine Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben, etwa durch eine Abschwächung der Gesamtnachfrage (Konsumrückgang). Die gezielte Kürzung der Hinterlassenenleistungen der AHV dürften die betroffenen Personen weitgehend durch einen Anstieg ihres Erwerbseinkommens oder über andere soziale Transferleistungen, namentlich Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, kompensieren können. Ein beträchtlicher Teil der Einsparungen bei der AHV wird sich im Übrigen nicht auf das Einkommensniveau in der Schweiz auswirken, da dieser Teil (im Jahr 2035 rund die Hälfte57) die Reduktion von ins Ausland ausgezahlte Leistungen betrifft (namentlich als Witwenrenten an über 65-jährige Frauen, die nur noch Anspruch auf eine sehr bescheidene Altersrente der AHV haben dürften).

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der AHV-Änderung auf den Arbeitsmarkt und die Einkünfte von Unternehmen und Arbeitnehmenden sind für die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum grundsätzlich vorteilhaft. Allerdings dürften sich die gesamtwirtschaftlichen Effekte im Rahmen halten. Denn erstens hat die Änderung der AHV keinen Einfluss auf die Hinterlassenenleistungen der 2. Säule. Diese bleiben un-

56 Tatsächlich dürfte der zusätzliche Finanzierungsbedarf der AHV in Zukunft eher auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung zurückzuführen sein.

57 Schätzungen des BSV